Zweieinhalb Jahre für Baseball-Kappen-Raub
Der 20-jährige Hasan K. hatte einen 24-Jährigen mit einem Messer bedroht und erpresst.
Mönchengladbach. Schneller als gedacht konnte die erste große Jugendkammer des Landgerichts das Verfahren gegen Hasan K. (20) zu Ende bringen. Das Urteil: Zweienhalb Jahre Jugendstrafe.
Es ging um den Raub einer Baseball-Kappe am 7. April 2012, den K. gemeinsam mit dem bereits im Oktober verurteilten Johannes K. (36) begangen hat. Während Johannes K. direkt alles gestanden hatte und mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten davongekommen war, hatte Hasan K. im Ermittlungsverfahren zu den Vorwürfen geschwiegen. Weil man mit einer umfangreichen Beweisaufnahme rechnete, hatte das Gericht von Dienstag an drei Verhandlungstage eingeplant. Überraschend räumte K. dann aber die Vorwürfe ein. Sein Opfer, ein 24-jähriger Maler aus Mönchengladbach hatte in dem Prozess gegen Johannes K. Hasan K. schon schwer belastet. Er sei derjenige gewesen, der das Messer gehabt habe.
Opfer (24)
Das Opfer hatte vor einer Gaststätte gesessen, als Hasan K. und Johannes K. ihm zum ersten Mal die Baseball-Kappe wegnahmen. Gegen eine Zahlung von drei Euro hatte Johannes K. sie ihm schließlich wiedergegeben. „Ich hab ihm das Geld gegeben, weil ich keinen Stress wollte“, sagte das Opfer im Prozess gegen Johannes K. den Richtern.
Damit war es aber nicht genug. Hassan K. nahm ihm in der Wirtschaft die Kappe wieder weg. „Da dachte ich, ach, egal, soll er sie haben“, beschrieb das Opfer weiter. Aber die beiden Männer forderten ihn unmissverständlich auf, mit auf die Toilette zu kommen. Da habe Hasan K. ein Messer gehabt. Johannes K. hatte dann 70 Euro aus dem Portemonnaie des Opfers gefischt.
Später in der Nacht, gegen drei Uhr, begegneten sich Hasan K. und das Opfer wieder auf der Toilette. Diesmal wollte K. fünf Euro haben. Als sein Opfer flüchten wollte, versuchte er, ihn festzuhalten. Die Richter werteten das als schweren Raub, versuchten schweren Raub und räuberische Erpressung. In die Einheitsjugendstrafe wurde noch ein anderes Urteil einbezogen.