Zweieinhalb Jahre Haft wegen Seitensprung-Betrug

Angeblich vermittelbare Frauen soll es nie gegeben haben.

Mönchengladbach. Olaf P., Betreiber einer Erotik-Agentur, muss für zwei Jahre hinter Gitter. Der Prozess gegen den 45-jährigen Mönchengladbacher wegen gewerbsmäßigen Betrugs hatte im Mai 2010 begonnen. Am Montag fiel das Urteil vor dem Gladbacher Landgericht. Von den zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe muss der Mann wegen der überlangen Verfahrensdauer nur zwei Jahre absitzen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, in seiner Rheydter „Seitensprungagentur“ reihenweise Männern Geld aus der Tasche gezogen zu haben, ohne auch nur im Ansatz die versprochenen Leistungen erbringen zu können.

Kunden wurden über Anzeigen geworben, in denen den Lesern laut Anklage suggeriert wurde, dass Frauen private Sexabenteuer „ohne finanziellen Interessen“ suchen. Alles las sich so, als ob die angegebenen Kontakte private Handynummern waren. Doch die Frauen gab es laut Staatsanwaltschaft gar nicht.

Wenn die Kunden dort anriefen, landeten sie in einem vom Angeklagten betriebenen Call-Center. Die Anrufe nahmen geringfügig beschäftigte Mitarbeiterinnen entgegen, die die Daten der Anrufer — dazu gehörten auch ihre Vorlieben und der erhoffte Frauentyp — erfassten und den Männern erklärten, sie könnten „sexwillige“ Frauen in der näheren Umgebung vermitteln.

Die Anrufer zahlten eine Vermittlungsgebühr zwischen 90 und 195 Euro, wählten die ihnen angegebenen Rufnummern, erreichten dort aber niemanden oder wurden sogar an eine vom Angeklagten geschaltete 0190er-Nummer weiterverwiesen, wodurch ihnen weitere Kosten entstanden.

Angeklagt waren insgesamt 101 Einzelfälle mit einem Gesamtschaden von fast 10 400 Euro für diese Opfer aus dem gesamten Bundesgebiet.

Die Kammer ging bei ihrer gestrigen Entscheidung davon aus, dass der Angeklagte von vornherein wusste, dass er die in seinen Anzeigen versprochenen „Leistungen“ nicht würde erbringen können. Der Vorsitzende Richter wies in der Urteilsbegründung darauf hin, dass keine der 250 in der Kartei des Angeklagten erfassten Damen als Zeugin gehört werden konnte.

Keiner der geschädigten Männer, von denen 40 vor der Kammer als Zeugen aussagten, hatte jemals einen Kontakt zu einer Frau herstellen können.

Das Gericht befand, es sei klar, dass das gesamte Ge-schäftsmodell des Angeklagten auf Betrug aufgebaut gewesen sei. Dies habe sich auch darin gezeigt, dass er nicht selbst offiziell in Erscheinung getreten sei.

Er habe einen Cousin, der dies wegen intellektueller Defizite nicht habe übersehen können, als Strohmann vorgeschickt und missbraucht. Die Höhe der Strafe hielt die Kammer auch angesichts des hohen Schadens — in den Jahren 2005 und 2006 waren Umsätze von etwa 300 000 Euro erzielt worden — für angemessen.