Oft genug stellen sich bei den Kindern nach dem ersten Schreck dann Schmerzen ein. Immer sollten deshalb die Polizei oder ein Erziehungsberechtigter informiert werden.
Erst am Dienstag um 14 Uhr war ein Mercedes-Fahrer an der Ausfahrt eines Baumarkts an der Odenkirchener Straße mit einer zwölfjährigen Radfahrerin zusammengestoßen. Der Mann erkundigte sich, wie es der Schülerin gehe. Sie sagte, sie sei nicht verletzt, und der Mann fuhr davon. Ein Zeuge informierte die Polizei, weil das Kind an der Unfallstelle weinte und eine augenscheinliche Beinverletzung hatte. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht eingeleitet. In solchen Fällen drohe eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.