Nach Messerattacke in Unterrath Messerstecher soll in die Psychiatrie
Unterrath · Mitte Dezember 2020 hat der Mann einen 27-Jährigen in Unterrath lebensgefährlich verletzt. Doch der mutmaßliche Messerstecher soll nicht in Haft, sondern dauerhaft in einer Klinik bleiben.
Es war eine ganz gezielte Attacke auf einen 27-Jährigen, mit dem der 30-jährige Angreifer zuvor schon mehrfach Streit gehabt haben soll. Mit einem Küchenmesser bewaffnet, soll sich der Tatverdächtige Mitte Dezember 2020 in Unterrath extra auf die Suche nach diesem Widersacher gemacht – und ihn gegen
21 Uhr dann am Lichtenbroicher Weg angetroffen haben. Durch mindestens einen Stich in den Oberkörper wurde der 27-Jährige damals lebensgefährlich verletzt. Und doch droht dem mutmaßlichen Täter jetzt wohl keine Haftstrafe wegen versuchten Totschlags. Weil er als psychisch krank gilt, verhandelt das Landgericht ab dem 25. Mai über seine dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie-Klinik.
Stark blutend und lebensgefährlich verletzt hatte das Opfer an jenem Samstagabend vor dem Täter noch weglaufen und Passanten durch Hilferufe auf seine Notlage aufmerksam machen können. Direkt danach war der 27-Jährige jedoch zusammengebrochen, wurde per Notarzt in eine Klinik gebracht und dort durch eine Not-Operation gerettet.
Parallel dazu suchte die Polizei mit einem Großaufgebot nach dem Angreifer, die Feuerwehr sorgte mit Lichtmasten dafür, dass der Tatort und das Umfeld kriminalistisch untersucht werden konnten. Vom Tatverdächtigen gab es zunächst keine Spur, doch wenig später gelang es, den 30-Jährigen an der Adresse seiner Mutter in Lichtenbroich dingfest zu machen.
Diverse psychische Auffälligkeiten bei ihm führten schnell dazu, dass ein Haftbefehl gegen ihn wegen versuchten Totschlags umgewandelt wurde in eine vorläufige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Und nach dem bisherigen Gutachten eines Sachständigen will die Staatsanwaltschaft jetzt dafür sorgen, dass der Mann dort bleibt, weil von ihm wegen einer paranoiden Schizophrenie womöglich auch in Zukunft ähnliche schwere Straftaten zu befürchten seien.
Muss ein Beschuldigter laut Experten-Gutachten als Gefahr für die Allgemeinheit angesehen werden, dann hat das Landgericht durch einen Prozess zu prüfen, ob eine dauerhafte Unterbringung angeordnet werden muss. Für das Verfahren ab Dienstag, 25.Mai, sind noch zwei weitere Verhandlungstermine reserviert.