Neuer Regelkatalog NRW empfiehlt FFP2-Masken beim Einkaufen und im ÖPNV

Düsseldorf · Nachdem die neuen Regeln zur Coronaschutz-Verordnung beschlossen wurden, spricht sich das Land nun für FFP2-Masken in geschlossenen Räumen aus.

Das Land NRW spricht erstmals eine dringende Empfehlung für das Tragen von FFP2-Masken aus.

Foto: dpa/Jörg Carstensen

Das Land NRW spricht erstmals eine dringende Empfehlung für das Tragen von FFP2-Masken beim Einkaufen aus. In den neuen „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur Coronaschutz-Verordnung wird dies mit der neuen Omikron-Variante begründet.

Da die Variante besonders ansteckend sei, sei es wichtig, in „geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken oder vergleichbare Masken (insbesondere KN95/N95) ohne Ausatemventil zu tragen.“ Weiter heißt es in dem Regelkatalog: „Beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs wird daher die Verwendung von FFP2-Masken oder vergleichbaren Masken dringend empfohlen.“

Verpflichtend ist in Bussen, Bahnen oder in Geschäften weiterhin eine medizinische Maske - worunter zum Beispiel auch sogenannte OP-Masken fallen. In Baden-Württemberg - wo es bereits die dringende Empfehlung wie nun in NRW gab - gilt ab Mittwoch eine FFP2-Pflicht in Supermärkten.

(dpa)