Landgericht Haaner (29) zieht seine Berufung zurück
Haan/Wuppertal · Der 29-Jährige war wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden, wollte das aber zunächst nicht akzeptieren.
Es war einer von vielen „Ausrutschern“, der einen Haaner erneut auf die Anklagebank gebracht hatte. Der 29-Jährige ist längst schon kein „unbeschriebenes Blatt“ mehr, immer wieder hatten sich Gerichte mit ihm zu befassen.
Diesmal ging es um vorsätzliche Körperverletzung, der Angeklagte war in Mettmann auf dem Jubiläumsplatz handgreiflich geworden. Das Opfer: Eine Bekannte, die einen Streit hatte schlichten wollen, in den sich der Mann hatte hineinziehen lassen. Der hatte der Frau inmitten der aufgeheizten Gemengelage offenbar an den Hals gepackt und war dafür vom Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte war dennoch in Berufung gegangen, und die wurde nun vor dem Landgericht verhandelt.
Kammer zweifelte nicht an
den Schilderungen des Opfers
Der Berufungsrichter redete gleich Tacheles mit dem 29-Jährigen, indem er ihm zu verstehen gab: „Es ist eng bei Ihnen.“ Aus Sicht der Kammer sei die Sache mit der Körperverletzung unzweifelhaft so abgelaufen. Man glaube den eindrücklichen Schilderungen, die das Opfer dazu bei der Polizei und beim Amtsgericht gemacht hatte.
Aus den Akten wisse man zudem, dass es ihm offensichtlich schwer falle, sich zu benehmen. Gemeint waren damit die Vorstrafen, wegen derer der Mann noch unter einer laufenden Bewährung stand, als er im Februar des Jahres 2018 auf dem Mettmanner „Jubi“ erneut die Nerven verloren hatte. Und auch danach hatte es augenscheinlich etwas gegeben, mit dem sich die Justiz zu befassen hatte. Den Strafbefehl, der ihm dafür ins Haus geflattert war, zahlt der Angeklagte noch immer ab.
Wer vom Amtsgericht verurteilt wurde, darf normalerweise darauf hoffen, dass eine Berufung lohnend ausfallen und das vorherige Strafmaß abmildern kann.
Von dieser Hoffnung hatte der Berufungsrichter den Mann jedoch schon befreit, bevor die Kammer in eine erneute Beweisaufnahme eingestiegen war. Denn in diesem Fall hätte genau das dazu führen können, dass die Strafe sogar noch höher ausfällt als die gegen ihn verhängten drei Monate Haft auf Bewährung.
Und nicht nur das: Dem Bewährungsversager drohte auch noch, dass sämtliche noch laufenden Bewährungen plötzlich vollstreckt werden müssen. Im Klartext heißt das: Aus drei Bewährungsmonaten hätten etliche Monate hinter Schloss und Riegel werden können.
Am Ende ging alles ganz schnell: Der Angeklagte beriet sich mit seiner Anwältin, um dann zu verkünden: „Ich nehme die Berufung zurück.“