Regulärer Unterricht ist nicht in Sicht, aber ein besonderes „Corona-Abi“ soll es nicht geben NRW hält an Schulabschlussprüfungen fest
DÜSSELDORF/BERLIN · (lnw). Nordrhein-Westfalen hält trotz der Corona-Krise auch in diesem Schuljahr an Abschlussprüfungen fest. Das stellte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Donnerstag nach der Kultusministerkonferenz (KMK) fest.
Es bleibe das Ziel der Landesregierung und aller Bundesländer, den Schülern am Ende ihrer Schulzeit „vollwertige Abschlüsse auf der Basis von Prüfungen zu ermöglichen, die ohne Abstriche in ganz Deutschland anerkannt werden“, unterstrich die FDP-Politikerin. „Das gilt sowohl für das Abitur als auch die mittleren Schulabschlüsse.“
Die Landesschülervertretung (LSV) hatte für Abiturienten des Corona-Jahrgangs 2021 eine Wahlmöglichkeit gefordert zwischen dezentralen Prüfungen und einer Durchschnittsnote für den Abschluss. Stattdessen bekräftigt nun der KMK-Beschluss, dass es Abiturprüfungen geben soll.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Verabredung der KMK um einen rechtlich nicht bindenden gemeinsamen Rahmen. Die Bundesländer sind für Schulpolitik selbst verantwortlich und entscheiden eigenständig. Gebauer sieht sich durch den Grundlagenbeschluss auf ganzer Linie bestätigt.
Die Verabredung bedeute unter anderem für den Abi-Jahrgang 2021: „Die Lehrpläne und die Abiturvorgaben gelten unverändert.“ Die LSV hatte dagegen gefordert, Lehrpläne auszudünnen, weil der verpasste Stoff nach Unterrichtsausfällen nicht mehr aufzuholen sei. Für die meisten Fächer hätten die Aufgabenkommissionen für die Prüfungen in diesem Jahr zusätzliche Aufgaben erarbeitet, stellte Gebauer fest. Das ermögliche mehr Auswahl. Die Aufgaben blieben aber „fachlich anspruchsvoll“. Bei „unveränderten Qualitätsanforderungen“ wachse indes der Spielraum, Aufgaben auszuwählen, die besser zum erteilten Unterricht passten. Um den Schülern mehr Vorbereitungszeit zu geben, sei in NRW zudem der Beginn der Abiturprüfungen bereits um neun Tage verschoben worden.
Die Länder können Schülern laut KMK-Vereinbarung die Möglichkeit eröffnen, das Schuljahr zu wiederholen, ohne dass dies auf die Verweildauer angerechnet wird - „insbesondere in der gymnasialen Oberstufe“, wie es heißt. Die LSV hatte an die Politik appelliert, dass in diesem Schuljahr niemand „sitzenbleiben“ dürfe. Auch SPD und Grüne hatten Rechtssicherheit bei Versetzungen oder Sitzenbleiben nach dem irregulären Unterricht gefordert.
Gebauer bekräftigte, das Schulministerium werde in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Pandemie gegebenenfalls weitere Maßnahmen beschließen. Offen ist unter anderem, wie NRW weiter mit dem Distanzunterricht umgehen wird.
Bund und Länder hatten am Dienstagabend beschlossen, dass Kitas und Schulen bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen bleiben beziehungsweise die Präsenzpflicht ausgesetzt wird. Solange wollen das aber nicht alle Bundesländer mitmachen.
Gebauer hatte angekündigt, sich zunächst mit Schul- und Bildungsverbänden auszutauschen und eine Abstimmung mit den Nachbarländern Nordrhein-Westfalens anzustreben.