Corona-Lockerung Unter welchen Bedingungen Restaurants, Cafés und Kneipen in NRW öffnen dürfen
Düsseldorf · Restaurants und Cafès in NRW dürfen unter bestimmten Voraussetzung ab kommendem Montag wieder öffnen. Unter anderem sollen Gäste registriert werden.
Restaurants, Cafés und Kneipen mit Sitzplätzen dürfen in Nordrhein-Westfalen ab kommenden Montag wieder ihren Betrieb aufnehmen. Voraussetzung dafür seien 1,5 Meter Abstand zwischen den einzelnen Tischen, sagte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am Donnerstag in Düsseldorf. Außerdem müssten Gäste namentlich registriert werden, damit Infektionsketten im Zweifel nachverfolgt werden können. An einem Tisch sind aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen maximal Angehörige aus zwei Haushalten erlaubt - also zwei Familien, Paare oder Einzelpersonen. Anders als in anderen Bundesländern soll es jedoch keine Einschränkungen bei den Öffnungszeiten geben.
Die Gastronomie und Hotels seien besonders hart von den coronabedingten Einschränkungen betroffen, sagte Pinkwart. Das Ziel sei es, Schritt für Schritt die Umsätze von Gastronomen und Hoteliers wieder auf Vorkrisenniveau zu bringen. Einschränkungen beim Betrieb seien aber im Sinne des Infektionsschutzes weiterhin notwendig - so zum Beispiel für Einrichtungen ohne Sitzplätze wie Bars oder Discos. „In einer Cocktailbar kommt man sich schon auf andere Weise nahe - das wird nicht gehen.“
Für die Branche sind die Lockerungen nur sehr bedingt Grund zum Aufatmen. „Natürlich sind Gastronomen Unternehmer und keine Unterlasser. Deswegen sind die Lockerungen auch wichtig“, sagte Thorsten Hellwig, Sprecher des Gastronomieverbandes Dehoga, der Deutschen Presse-Agentur. Allerdings rechne man weiterhin mit hohen Umsatzeinbußen von mehr als 50 Prozent. Das liege einerseits daran, dass Kapazitäten durch die Abstandsregeln reduziert werden müssten und man außerdem eine „wegen Corona verunsicherte Gästeschar“ erwarte.
Hellwig hält es auch für möglich, dass eine Reihe von Gastronomen noch nicht direkt am Montag die Türen öffnen wird. „Vor der Schnelligkeit kommt die Richtigkeit: Kriege ich es so umgesetzt, dass es so ist, wie es von mir gefordert ist?“, sagte er. Außer die Tische auseinander zu schieben müssten Gastronomen etwa planen, wie viel Personal sie einsetzten, wie sie die Nachverfolgung von Kontakten organisierten oder ob überhaupt die Lieferketten für ihre Lebensmittel wieder funktionierten.
„Die Lockerungen werden ohne ein ergänzendes Rettungspaket nicht viel bringen. Die Einschläge sind zu massiv und zu groß“, meinte Hellwig. Der Dehoga forderte daher zusätzliche finanzielle Zuschüsse von Staat und einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Pacht- oder Mietminderungen. „Sonst droht der Kahlschlag - gerade bei kleineren Betrieben, die das Stadtbild prägen.“
Pinkwart machte der Branche, die allein in NRW rund 150 000 Menschen beschäftigt, leise Hoffnungen auf zusätzliche Unterstützung: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) habe bei der Konferenz mit den Landeswirtschaftsministern einen weiteren Rettungsschirm ins Spiel gebracht, der unabhängig von der Branchen Härtefällen helfen könnte, berichtete der FDP-Politiker. Dabei würden Hilfen am Umsatzausfall bemessen. Diese Lösung müsse aber noch vom Bund ausgearbeitet werden.