Corona-Regeln NRW streicht Alkoholverbot für temporäre Freizeitparks

Düsseldorf · Es gibt Achterbahnen, Zuckerwatte und ab Mittwoch auch Bier: Das Land NRW hat das generelle Alkoholverbot für temporäre Freizeitparks aufgehoben.

Besucher gehen über den Pop-Up-Freizeitpark "Düsselland". Der Jahrmarkt auf dem Gelände der Messe hat vom 26. Juni bis 26. Juli geöffnet.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Es gibt Achterbahnen, Zuckerwatte und ab Mittwoch auch Bier: Das Land NRW hat das generelle Alkoholverbot für temporäre Freizeitparks aufgehoben, die zurzeit in vielen Städten als Kirmes-Ersatz aufgebaut werden. In den Hygiene-Standards, die ab Mittwoch (15. Juli) gelten, wurde das entsprechende Verbot gestrichen. Nun könnten die Kommunen allein entscheiden, teilte das Gesundheitsministerium auf Nachfrage mit.

In den ursprünglichen Corona-Regeln für sogenannte „Pop-Up-Freizeitparks“ hieß es noch „Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist unzulässig.“ Unter anderem in Düsseldorf - wo an der Messe einer der ersten Interims-Jahrmärkte entstand - hatte es bei den Schaustellern Unmut über das Verbot gegeben. In besagtem „Düsselland“ soll es ab Mittwoch bereits Bier geben, hieß es bei den Veranstaltern. Das Düsseldorfer Ordnungsamt hatte bereits grünes Licht gegeben, dann kam allerdings das vorübergehende Verbot des Landes dazwischen.

„Im Zuge der regelmäßigen Revision der Corona-Regelungen hat sich gezeigt, dass wir keinen Anlass haben, am verantwortungsvollen Umgang der Kommunen mit diesem Thema zu zweifeln“, so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Daher habe man die Alkohol-Frage wieder der Zuständigkeit der Behörden vor Ort übergeben.

Temporäre Freizeitparks müssen abgezäunt sein, unter anderem Abstände und Hygiene sicher stellen. Auf vielen Fahrgeschäften gilt Maskenpflicht. Neben dem „Düsselland“ haben bisher das „Fundomio“ in Dortmund und das „Ibbiland“ in Ibbenbüren geöffnet.

(dpa)