Maskenpflicht und Co. NRW verlängert Corona-Regeln - diese Maßnahmen gelten weiterhin

Düsseldorf · Die aktuellen Corona-Maßnahmen in NRW gelten weiterhin. Das erklärte nun das Gesundheitsministerium. Damit müssen einige Regeln weiter beachtet werden.

Im ÖPNV in NRW gilt sie weiter - die Maskenpflicht.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Coronaschutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung für NRW sind ohne Anpassungen verlängert worden. Das teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Donnerstagnachmittag mit. Sie gelten nun bis zum 23. September 2022.

Demnach gelten unter anderem diese Regeln und Maßnahmen weiterhin:

  • Die Maskenpflicht in Bus und Bahn im Öffentlichen Nahverkehr
  • Die Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt.

Laut Test-und Quarantäneverordnung gilt weiterhin:

  • Wer positiv auf Corona getestet ist, muss zehn Tage in Isolation. Nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit der Freitestung. In NRW ist weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert größer als 30) erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei, teilte das NRW-Gesundheitsministerium weiter mit.
(red)