Wahllisten für Landtagswahlen in NRW Frauenquote nicht erwünscht - Paritätsgesetz hat im NRW-Landtag keine Chance

Düsseldorf · SPD und Grüne wollen Wahllisten für Landtagswahlen in NRW abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt sehen. CDU und FDP tragen das allerdings nicht mit.

 Mit seinem Frauenanteil liegt der nordrhein-westfälische Landtag bundesweit gerade mal auf Platz elf.

Mit seinem Frauenanteil liegt der nordrhein-westfälische Landtag bundesweit gerade mal auf Platz elf.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Ein Ruhmesblatt der Gleichberechtigung ist das nicht: Im aktuellen nordrhein-westfälischen Landtag liegt der Frauenanteil mit 54 Abgeordneten bei gerade mal 27,1 Prozent. Im bundesweiten Ländervergleich rangiert NRW damit auf Platz elf. Der Durchschnitt liegt bei 31,2 Prozent, Spitzenreiter war bis zur Landtagswahl Thüringen mit 40,6 Prozent. Aber der neue Landtag hat auch dort ein Viertel weniger Frauen als vorher.

In NRW wollen SPD und Grüne mit einem gemeinsamen Entwurf für ein Paritätsgesetz nun Abhilfe schaffen. Der Kern: Die Parteien sollen bei dem Aufstellen ihrer Landeslisten im Vorfeld der Wahlen Männer und Frauen im Wechsel platzieren. Thüringen hat ein vergleichbares Gesetz in diesem Jahr als zweites Bundesland nach Brandenburg verabschiedet.  „Ohne Gesetzesinitiativen wird die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an der Landespolitik nicht erreicht werden“, sagte Regina Kopp-Herr (SPD) bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am Donnerstag im Düsseldorfer Landtag.

Allerdings scheint schon vor der jetzt beginnenden Beratungsphase in den Ausschüssen eine Mehrheit ausgeschlossen. CDU, FDP und auch AfD lehnen den Vorstoß ab. Während sich die Antragsteller auf den grundgesetzlichen Auftrag des Staates berufen, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern, sehen sie massive Eingriffe in das freie Mandat, das freie Wahlrecht und die Autonomie der Parteien. „Der Entwurf ist zumindest bedenklich, wenn nicht verfassungswidrig“, sagte Angela Erwin (CDU).

In Brandenburg entscheidet noch das Verfassungsgericht

Tatsächlich ist beim Landesverfassungsgericht in Brandenburg eine Beschwerde gegen das dort Anfang des Jahres verabschiedete Paritätsgesetz anhängig. Das Urteil wird eine Richtungsentscheidung für vergleichbare Initiativen sein. Auch NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) spricht davon, die Landesregierung habe „ganz ernsthafte Verfassungsbedenken“: „Die Zielsetzung ist absolut richtig, aber das Instrument funktioniert nicht.“

Seine Parteikollegin, Gleichstellungsministerin Ina Scharrenbach, erklärte ebenfalls, sie sei „bei einem Paritätsgesetz mehr als skeptisch“: „Wir brauchen insgesamt mehr Frauen, die in Direktwahlkreisen als Kandidatin durch die Parteien aufgestellt werden.“ Auf die Direktkandidaturen in den 128 Wahlkreisen hat der Gesetzentwurf keinen direkten Einfluss. Zwei Drittel der Landtagsabgeordneten in NRW sind direkt gewählt, der Rest wird über die Landeslisten bestimmt. Bei der CDU hat nach der vergangenen Landtagswahl die Liste aufgrund der Erfolge in den Wahlkreisen überhaupt nicht gezogen. Sie hat nach AfD und FDP den geringsten Frauenanteil.