Pflegeserie Wo Helfer Hilfen finden können
Serie | Hilden · Pflegende Angehörige stehen unter enormen Belastungen. Da ist es gut zu wissen, wie man Unterstützung durch Hilfsdienste erhalten kann, ohne dass die Kosten durch die Decke gehen. Auf Laien wirkt die Rechtslage oft verworren, doch auch da kann geholfen werden.
(elk) Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen, bedeutet für jeden Arbeitnehmer eine Herausforderung. Wenn dann noch ein nahestehender Mensch zum Pflegefall wird, stoßen viele an ihre Grenzen. Tatsächlich werden viele Alte und Kranke von ihren Angehörigen in den eigenen vier Wänden betreut. Diese Betreuung wird unter Umständen zum Vollzeitjob neben dem Vollzeitjob.
Oft dauert es Jahre, bis bei den Pflegenden das Einsehen kommt, dieser Aufgabe nicht (mehr) gewachsen zu sein. Aber wie finden Angehörige Unterstützung vor einem Burnout? „Für pflegende Angehörige ist die Belastung, die sich aus der Versorgung der Angehörigen ergibt, oft enorm hoch“, weiß Heike Bols aus ihrem beruflichen Alltag zu berichten. Sie ist Pflegedienstleiterin bei den Sozialen Diensten des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Hilden. Vielen Menschen – ganz egal ob Angehöriger oder Pflegebedürftiger – sei nicht bekannt, welche Möglichkeiten es gibt, den eigenen Aufwand zu entlasten.
Das DRK kläre bei Beratungsbesuchen darüber auf, teilt Bols mit. „Wir geben Hilfestellung beim Beantragen der jeweiligen Leistung.“ Bei Pflegegrad 2 und 3 finden Beratungsgespräche halbjährlich statt, bei den Stufen 4 und 5 alle drei Monate. Angehörige erfahren bei diesen Terminen auch, welche Tricks es gibt, um sich die Arbeit mit den Pflegebedürftigen zu erleichtern.
Aber was passiert, wenn ein Angehöriger erkrankt oder mal ohne schlechtes Gewissen in Urlaub fahren möchte? Auch dann kann es Hilfe durch Organisationen wie dem DRK geben. Eine Möglichkeit ist die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege, die stundenweise beantragt werden kann. Der Regelbetrag liegt bei 1612 Euro pro Jahr. Dieser kann für Körperpflege, Haushaltsführung oder Einkauf genutzt werden.
Eine Aufstockung auf 2418 Euro ist möglich, wenn die Kurzzeitpflege, also die stationäre Unterbringung eines Pflegebedürftigen für die Zeit der Abwesenheit eines Angehörigen, nicht in Anspruch genommen wird. Bols: „Häufig denken die Pflegebedürftigen, dass sich dadurch das Pflegegeld verringert. Dies ist bei der stundenweisen Verhinderungspflege aber nicht so. Der Betrag steht also zusätzlich zur Verfügung.“
Auf die Entlastungsleistungen hat jeder Betroffene einen Anspruch. Sie belaufen sich auf 125 Euro pro Monat, die zusätzlich zum Pflegegeld genutzt werden können. Über einen zugelassenen Dienst können hauswirtschaftliche Leistungen oder eine Betreuung in Anspruch genommen werden. Der Betrag ist monatlich auflaufend und kann immer bis zum 30. Juni des nachfolgenden Jahres abgerufen werden.
Vielen Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ist auch nicht bekannt, dass der Pflegesachleistungsbetrag für die Inanspruchnahme professioneller Hilfen höher ist als das Pflegegeld. Daher lohnt es sich oft, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Pflegesachleistung kann bei Grad 5 auf bis zu 2095 Euro steigen.
Medizinische Maßnahmen können ebenfalls eine hohe Belastung für die Betroffenen darstellen. Auch hier gebe es Aufklärungsbedarf, so Bols. Die Leistungen des Pflegedienstes werden von der Krankenkasse übernommen und hätten demnach keinen Einfluss auf das Pflegegeld.
Zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung gebe es für das Nutzen einer Tagespflege denselben Betrag wie für die Sachleistung. Auch dies habe keinen Einfluss auf das Pflegegeld. Hier können nur einzelne Tage gebucht werden, um im familiären Umfeld für Entlastung zu sorgen. Bols: „Die Menschen werden tagsüber betreut, essen gemeinsam, haben Austausch mit anderen Pflegebedürftigen und kommen am Nachmittag wieder in ihr gewohntes Umfeld.“ Wenn man Unterstützung benötigt, kann man sich bei einem Pflegedienst beraten lassen oder die Seniorenberatung der Stadt kontaktieren.