Prozesse Prozess gegen Krankenpfleger - Kolleginnen äußerten Verdacht

Aachen · Im Mordprozess gegen einen Krankenpfleger sagen Kollegen aus. Mit Vorwürfen der eigenmächtigen Medikamentengabe konfrontiert, habe er gesagt, er wolle nur helfen, berichtet ein Vorgesetzter.

Der Krankenpfleger soll laut Anklage auf einer Palliativstation neun Menschen getötet haben. (Archivbild)

Foto: Oliver Berg/dpa

Im Mordprozesse gegen einen Krankenpfleger vor dem Landgericht Aachen haben ehemalige Kollegen des 44 Jahre alten Angeklagten ausgesagt. Ein Vorgesetzter schilderte, dass ihn am Pfingstsamstag 2024 drei Mitarbeiterinnen vor Schichtbeginn abgefangen hätten. Die Kolleginnen hätten von dem Verdacht berichtet, dass der 44-Jährige in seinem Nachtdienst auf der Palliativstation über die ärztliche Anordnung hinaus Beruhigungsmittel an schwer kranke Patienten verabreiche, berichtete der Zeuge.

Daraufhin habe er die Dokumentationen der Medikamentengabe angesehen, schilderte der stellvertretende Stationsleiter. „Es stimmte gar nichts“, sagte der 35 Jahre alte Zeuge. Er habe unmittelbar einen Vorgesetzten informiert und einen Ersatz für die Nachtschicht des Angeklagten organisiert.

Der 44-Jährige steht seit einem Monat wegen Mordes in neun Fällen sowie wegen 34-fachen Mordversuchs an Patienten vor Gericht. Der deutsche Angeklagte soll zwischen Ende Dezember 2023 und Mai 2024 auf der Palliativstation eines Krankenhauses in Würselen bei Aachen insgesamt 26 Patienten eigenmächtig stark sedierende Medikamente gespritzt haben, teilweise in Kombination mit Schmerzmitteln und teilweise mehrfach. Nach Angaben seiner Anwältin will der 44-Jährige sich im Lauf des Prozesses äußern.

„War fast gruselig“

Der Pfleger berichtete über das Gespräch mit dem Angeklagten und dem dazugekommenen Pflegedienstleiter unmittelbar nach Aufkommen des Verdachts. Mit dem Vorwurf der eigenmächtigen Medikamentengabe konfrontiert, habe der Angeklagte gesagt: „Ich will den Patienten nur helfen.“ Er sei doch kein „Euthanasie-Pfleger“. Der große, selbstbewusste Mann habe mit zitternder Lippe dagesessen. „Es war fast gruselig“, sagte der Pfleger. Der Angeklagte wurde freigestellt, die Ermittlungen aufgenommen.

Der Pflegedienstleiter, ein weiterer Zeuge, erklärte, er habe in dem Gespräch die Erklärung des Angeklagten, er wolle Leiden lindern, als grenzüberschreitend empfunden. „Da entscheidet jemand selber, nicht im Team, nicht in Konsensus“. An die von dem Kollegen berichtete Aussage des Angeklagten, er sei kein Euthanasie-Pfleger könne er sich nicht erinnern.

© dpa-infocom, dpa:250428-930-473258/1

(dpa)