Radfahrer mit 68 km/h geblitzt

Das sieht man auch nicht alle Tage: In Dortmund ist ein Radfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Radarfalle getappt. Wie sich herausstellte, verließ sich der Radfahrer nicht allein auf seine Muskelkraft.

Foto: Polizei Dortmund

Dortmund. In Dortmund war ein Radfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Die Polizei konnte den Temposünder am Donnerstag dingfest machen. Bereits am Mittwoch hatten die Polizisten von der städtischen Verkehrsüberwachung ein Foto erhalten, auf dem ein Mountainbiker zu sehen war, der auf der Alfred-Lange-Straße mit gemessenen 68 km/h fuhr. Zusätzlich bekamen die Beamten die Information, dass der Radfahrer diese Strecke regelmäßig fahre, heißt es im Polizeibericht.

Das Blitzerfoto des Radfahrers.

Foto: Polizei Dortmund

Um den Überltäter zu fassen, stellte sich am Donnerstag genau an dieser Messstelle der Radarwagen der Polizei Dortmund auf. Damit der Radfahrer nicht entwischen konnte, stellte sich außerdem ein Polizeimotorrad bereit.

Gegen 8 Uhr ging der Radfahrer den Polizisten in die Radarfalle an der Alfred-Lange-Straße. Wieder mit überhöhter Geschwindigkeit.

In der Straße Schiffhorst konnte der 24-jährige Mountainbiker mit seinem E-Downhillbike eines slowenischen Herstellers angehalten und kontrolliert werden.

Das E-Bike wurde zur Erstellung eines Gutachtens sichergestellt. Hierbei stellte sich heraus, dass das akkubetriebene Mountainbike Geschwindigkeiten von deutlich über 60 km/h erreichen kann, teilte die Polizei mit.

Die Gutachter stellten fest, dass das mutmaßliche E-Bike ein Kraftfahrzeug ist. Der Fahrer eines solchen Bikes benötigt eine Führerschein der Klasse A. Das E-Bike benötigt eine EU-Typgenehmigung vom KBA. Die Reifen müssen einer besonderen Norm entsprechen. Das E-Bike müsste versichert sein und benötigt ein Kennzeichen. Das angehaltene E-Bike sei nicht für Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum zugelassen und verursachte Schäden müssen aus der eigenen Tasche bezahlt werden, heißt es von Seiten der Polizei.

Der 24-Jährige sei weder im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen, noch konnte er eine Versicherung, Zulassung oder ähnliches vorweisen. red