Zoll kontrolliert Baustellen: Kein Mindestlohn für Arbeitnehmer?
Düsseldorf. Das Hauptzollamt Düsseldorf hat die Beschäftigungsverhältnisse von 181 Arbeitnehmern im Baugewerbe kontrolliert. Durch die Überprüfungen wurden unter anderem mögliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz entdeckt.
Auf insgesamt zehn Baustellen in Wuppertal, Velbert, Monheim und Solingen waren die Zöllner unterwegs.
Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung, meldet das Zollamt am Freitag. 62 Zöllner der Standorte Düsseldorf und Wuppertal hätten dabei einige Anhaltspunkte für mögliche Verstöße entdeckt. So habe es Hinweise auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (22 Fälle), auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (26 Fälle), auf Scheinselbstständigkeit (6 Fälle) und auf Leistungsmissbrauch (5 Fälle) gegeben.
Die Auswertung der Befragungen der betroffenen Personen dauere noch an. red