Gericht Rentnerin überfahren: Bewährung für 24-Jährigen

Düsseldorf · Der Monteur hatte eine Sekunde nicht aufgepasst. Die Frau starb noch am Unfallort.

Fahrlässige Tötung, Alexander S.

Foto: Dieter Sieckmeyer

Alexander S. hat ein blütenweißes Strafregister, keinen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei und macht den Eindruck eines verantwortungsvollen, sympathischen jungen Mannes. Einen Moment hatte der 24-jährige Monteur nicht aufgepasst, als er im November vor zwei Jahren am Steuer eines Sprinters saß. Der Moment aber hatte tragische Folgen. Der Transporter erfasste eine 69 Jahre alte Rentnerin, die mit ihrem kleinen Hund spazieren ging. Die Frau starb noch am Unfallort. Wegen fahrlässiger Tötung musste sich Alexander S. am Dienstag vor dem Amtsgericht verantworten.

Es war dunkel und hatte geregnet, als der Angeklagte am 20. November 2017 gegen 18.25 Uhr auf der Rather Straße unterwegs war. Mit der Witterung angepasster Geschwindigkeit von 35 bis 40 Kilometern, wie auch der Gutachter feststellte. Die Rentnerin, die ein gelbes reflektierendes Band am Arm trug, wollte mit ihrem Hund von links die Straße überqueren. „Ich habe etwas Schwarzes gesehen. Dann hat es auch schon geknallt“, erinnerte sich der Handwerker an den Unfall. Als er ausstieg, lag die 69-Jährige am Boden. Für sie kam jede Hillfe zu spät. Der Hund, der ebenfalls ein leuchtendes Band um den Hals trug, blieb unverletzt.

Der vom Gericht bestellte Gutachter hatte den Unfall bei vergleichbaren Bedingungen auf der Rather Straße nachgestellt. Das war möglich, weil es Aufzeichnungen aus zwei Videokameras gab, die an umliegenden Häusern angebracht sind. Der Experte stellte fest, dass Alexander S. die Frau aus einer Entfernung von etwa 40 Metern hätte sehen müssen. Etwa 1,9 Sekunden Zeit hätte er gehabt, um eine Vollbremsung zu machen.

Verurteilt wurde der Handwerker zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er drei Monate seinen Führerschein abgeben.