Polizeigesetz Neuer Entwurf - CDU und FDP entschärfen umstrittenes NRW-Polizeigesetz
Düsseldorf · Innenminister Herbert Reul (CDU) und die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen von CDU und FDP, Bodo Löttgen und Christof Rasche, haben am Dienstagmittag die Änderungen am Entwurf für ein NRW-Polizeigesetz vorgestellt.
Der nach Bekanntgabe des ersten Polizeigesetz-Entwurfs umstrittene Begriff der „drohenden Gefahr“ und der „drohenden terroristischen Gefahr“ als Rechtsgrundlage für die Erweiterung der Befugnisse der Polizei ist im neuen Entwurf gestrichen. Stattdessen sind mit konkreten Verdachtsmomenten nun konkrete Befugnisse verbunden worden. Man habe das Polizeigesetz verändern müssen, um es „maximal rechtssicher“ zu machen, sagte Reul. Der Unterbindungsgewahrsam für potenzielle Straftäter soll von derzeit 48 Stunden nur noch auf zwei Wochen mit Verlängerungsoption auf Richtergeheiß ausgeweitet werden. Reul hatte zunächst bis zu vier Wochen vorgesehen.
Ursprünglich sollte das Sicherheitspaket mit den bisher schärfsten Anti-Terrormaßnahmen für NRW noch vor der Sommerpause durch den Landtag gehen. Sachverständige hatten jedoch große verfassungsrechtliche Bedenken gegen einzelne Maßnahmen geäußert. Daraufhin hatte Reul das Gesetz verschoben. „Wir haben die Anhörungen ernst genommen, jetzt hoffen wir, dass wir ein gutes Gesetz geschafft haben. Das ist das einzige, was mich interessiert“, sagte Reul, der auch die Voraussetzungen für Fußfesseln und Telekommunikationsüberwachung überarbeiten ließ. Demnach ist Videoüberwachung nur dann möglich, wenn auch Polizeibeamte für einen Eingriff in der Nähe sind. Für die sogenannte TKÜ braucht es einen neuen Straatstrojaner, der derzeit im Bund konstruiert wird und dann auch in NRW eingesetzt werden soll.
Am Ende gehe es darum, dass das Polizeigesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand habe, sagte Reul, der das Gesetz am 12./13. Dezember im Landtag verabschieden will.