Meinung Entschärfung des Polizeigesetzes ist halbherzig einsichtig

Meinung · Ursprünglich sollte das Polizeigesetz noch vor der Sommerpause durch den NRW-Landtag gehen. Doch Sachverständige hatten große verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

Bodo Löttgen, Innenminister Herbert Reul und Christof Rasche (v.l.) bei der Pressekonferenz zum Polizeigesetz.

Foto: Olaf Kupfer

Freilich haben Innenminister und Landesregierung zwischenzeitlich ihre Erfahrungen damit gemacht, wozu es führt, wenn sich Politik rechtlich fragwürdig verhält (Fall der Abschiebung von Sami A.). Oder wie es sich anfühlt, wenn man einen Großteil der Bevölkerung gegen sich aufbringt (Hambacher Wald). Den schwarz-gelben Koalitionären schwant, dass auch das Polizeigesetz ein ähnliches Potenzial birgt, Emotionen hochzuschaukeln. Schließlich ist von erweiterten polizeilichen Eingriffsbefugnissen potenziell jeder Bürger betroffen.

Wenn die Regierungskoalition nun argumentiert, sie wolle ein maximal verfassungsfestes Gesetz machen, so schwingt dabei unausgesprochen mit, dass man die Justiz offenbar für unberechenbar hält. Die Befürchtung, dass Richter ihren Plänen einen Strich durch die Rechnung machen. Dabei müsste der Ansatz doch ein ganz anderer sein, nämlich: selbst nicht bis ans Limit des gerade noch Erlaubten im Verhältnis zu den eigenen Bürgern zu gehen. Dass dieses Limit durch den Begriff der „drohenden Gefahr“ als Berechtigung für ein Eingriffsrecht der Polizei überschritten war, hat man verstanden. Das ist gut so, andernfalls wäre polizeilichen Eingriffen kaum noch eine Grenze gesetzt. Und es läge auch nicht im Sinne der Polizei selbst, die vom Vertrauen der Bürger lebt, in deren Rechte sie eingreifen darf – bei konkreter Gefahr. Ob die anderen Entschärfungen der Verschärfungen ausreichen, muss sich nach weiterer Expertenanalyse zeigen.