Neues Polizeigesetz gegen Terror in NRW

CDU und FDP einigen sich auf mehr Überwachung, längeren Gewahrsam und elektronische Fußfesseln für Gefährder.

Die elektronischen Fußfesseln, bisher bei der Überwachung von Gefährdern nur in Bayern und Baden-Württemberg erlaubt, sieht Reul als Entlastung der Polizei.

Foto: Susann Prautsch

Düsseldorf. CDU und FDP haben sich auf eine umfangreiche Änderung des NRW-Polizeigesetzes verständigt. Sie ermöglicht die Überwachung von verschlüsselten Messengerdiensten wie Whatsapp, einen Unterbindungsgewahrsam bis zu einem Monat, die Einführung von Aufenthalts- und Kontaktverboten sowie elektronischen Fußfesseln für terroristische Gefährder und die Ausweitung der Videobeobachtung. Mit der sogenannten strategischen Fahndung soll es auch eine Variante der verdachtsunabhängigen Schleierfahndung geben. Allerdings sei dafür ein polizeilicher Anlass erforderlich, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU).

Der Gesetzentwurf wird kommende Woche Dienstag im Kabinett beraten und soll Ende April in den Landtag eingebracht werden. Reul rechnet mit einer Verabschiedung noch vor der Sommerpause, spätestens aber im Herbst. Alles diene dem Ziel, „vor die Lage“ zu kommen, also schon bei drohender Gefahr eingreifen zu können und nicht erst danach.

Mit den „Sicherheitspaket 1“ genannten Änderungen werden zentrale Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, in manchen Punkten noch deutlich verschärft. So hieß es im Koalitionsvertrag noch: „Wir werden die Dauer des Unterbindungsgewahrsams für terroristische Gefährder auf maximal sieben Tage ausdehnen.“ Stattdessen soll die Wochenfrist künftig allein für Hooligans und Mitglieder krimineller Banden gelten, während Gefährder einen Monat festgehalten werden können. Das sei notwendig, um alle nötigen Maßnahmen bis hin zu Abschiebungen vorbereiten zu können, so Reul. Bisher dürfen Personen maximal 48 Stunden in Gewahrsam genommen werden. Elektroschockpistolen (Taser), deren Einführung der Koalitionsvertrag noch offenließ, werden in den Waffenkatalog der Polizei aufgenommen.

Alle angekündigten Maßnahmen müssten „rechtsstaatlich abgesichert“ sein: „Ein Richter muss zustimmen.“ Die Abstimmung mit der FDP sei beim Unterbindungsgewahrsam leicht, bei der Videobeobachtung schwieriger gewesen, aber „geräuschlos über die Bühne gegangen“, freute sich der Innenminister. „Freiheit und Sicherheit schließen einander nicht aus. Im Gegenteil: Mehr Sicherheit bedeutet Freiheit.“

Reul stellte weitere Änderungen in Aussicht. So soll das Gesetz in den nächsten Monaten noch den neuen datenschutzrechtlichen Bedingungen der EU angepasst werden. Ebenfalls noch in diesem Jahr werde das Verfassungsschutzgesetz geändert. „Wir sind ja nicht aus Versehen gewählt worden“, sagte der Minister. Bei der automatischen Kennzeichenerfassung, ebenfalls eine Ankündigung des Koalitionsvertrages, will NRW dagegen erst abwarten, wie eine Klage gegen eine vergleichbare Gesetzesregelung in Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht ausgeht.