3038 Stimmen bis zum Bürgerbegehren für den Bädererhalt
Erhalt und Sanierung sind mit 8,8 Millionen Euro veranschlagt.
Nievenheim. Die Zielfahne der Bürgerinitiative „Gegen den Bäderabriss Dormagen“ (BI BAD) steht bei 3038. Denn genau so viele Unterschriften müssen die Streiter für Sanierung und Erhalt beider Schwimmhallen in Dormagen sammeln, um ein Bürgerbegehren zur Bäderfrage zu initiieren. Nachdem der Service Recht der Stadt Dormagen die von der BI BAD entworfene Unterschriftenliste geprüft und einige Umformulierungen empfohlen hatte, soll nun der Startschuss fallen.
„Wir beginnen in dieser Woche damit, die Unterschriften zu sammeln“, kündigt BI-Sprecherin Kerstin Born an. Gerne hätte sie über die geänderte Liste heute noch einmal final im Rathaus abgestimmt, doch dazu wird es nicht kommen. „Da Herr Uffelmann den vorgeschlagenen Termin aus welchen Gründen auch immer wieder nicht wahrnehmen möchte, sehen die offiziellen Vertreter von einem weiteren Gespräch ab“, erklärt Born.
Uffelmanns Gründe indes sind offensichtlich: Der dreifache Vater hat derzeit Urlaub, einen seinerseits angebotenen Termin am vergangenen Freitag hatte die BI ausgeschlagen: Er sei zu kurzfristig gewesen, um die am vergangenen Mittwoch erhaltenen Änderungsvorschläge der Verwaltung intern abzustimmen und juristisch zu prüfen.
Im Wesentlichen ging es dabei um Formulierungen. So regte die Verwaltung an, die Frage „Sollen die Hallenschwimmbäder in Dormagen und Nievenheim saniert werden?“ um den Zusatz „und erhalten“ zu ergänzen. Persönliche Einschätzungen sollten zudem durch Einschübe wie „aus Sicht der BI BAD“ kenntlich gemacht und nicht als Tatsachen dargestellt werden.
Mit acht Millionen Euro beziffert die Stadt den Aufwand, um das Hallenbad in Dormagen zu sanieren, zu erweitern und den Nievenheimer Badetempel abzureißen. Der Erhalt und die Sanierung beider Bäder wird mit 8,8 Millionen Euro veranschlagt. In beiden Fällen bleiben die Betriebskosten außen vor.
Mindestens 3038 in Dormagen gemeldete wahlberechtigte Bürger, die 16 Jahre oder älter sind, müssen auf den Listen der BI BAD unterschreiben, damit das Bürgerbegehren im Stadtrat beraten wird. Gelingt dies, entscheiden die Stadtverordneten darüber, ob das Begehren rechtlich zulässig ist und alle formalen Voraussetzungen erfüllt.
Ist die Zulässigkeit festgestellt, können die Volksvertreter dem Bürgerwunsch folgen. Tun sie dies nicht, muss innerhalb der nächsten drei Monate ein Bürgerentscheid organisiert werden, bei dem alle Wahlberechtigten im Stadtgebiet zur Urne gerufen sind.