Analyse: Deichverband Dormagen/Zons Deichverband unter Druck: Sanierung ist Mammutaufgabe

Dormagen. · Analyse Hochwasserschutz in Frage gestellt

Den Hochwasserschutz zu sichern, ist das Ziel von Deichgräf Joachim Fischer, der seit April 2017 im Amt ist. Mit seiner verbindenden Art hatte er es geschafft, dass der streitbare Erbentag, das Spitzengremium des Deichverbandes Dormagen/Zons, anderthalb Jahre zwar in der Sache diskutierte, aber die Wortbeiträge nicht persönlich wurden. Dieses konstruktive Klima scheint seit einigen Sitzungen vorbei: Polemisch und laut werden provokant Anschuldigungen in den Raum geworfen.

Kosten haben sich auf über
110 Million Euro verdoppelt

Der ganze Deichverband steht unter Druck: Die Mammutaufgabe der Deichsanierung muss gestemmt werden, deren Kosten sich von den zu Beginn der Planung geschätzten 50 bis 60 Millionen Euro inzwischen auf mehr als 110 Millionen Euro verdoppelt haben. Jede Entscheidung über die Gestaltung eines Planungsabschnitts hat gleich Millionen schwere Folgen, die die Zwangsmitglieder der Rheinanlieger-Orte Stürzelberg, Zons und Rheinfeld zu tragen haben. Da ist es verständlich, wenn nach Wegen gesucht wird, die Kosten auf ein größeres Verbandsgebiet zu verteilen, oder gar einen Abschnitt wie das uct-Gelände ganz an einen anderen Deichverantwortlichen, nämlich das Unternehmen, bzw. den Grundstückseigentümer GEA, abzutreten.

Planung muss bis Ende Juni 2019 vorgelegt werden

Vor sieben Jahren, als sich der Erbentag für eine „Große Lösung“ der Komplett-Sanierung des maroden Deichs entschieden hat, geschah das in der Hoffnung, dass das Land 80 Prozent der – viel geringer geschätzten – Kosten übernehmen würde. Die Alternative wäre eine Reparatur des verpfuschten Deichabschnitts auf eigene Verbandskosten gewesen. Allerdings setzen einige Erbentagsmitglieder jetzt die Vereinbarung mit der Bezirksregierung aufs Spiel, indem sie die Planung wegen der unklaren Punkte anhalten. Liegt sie nicht bis zum 30. Juni 2019 vor, hat die Bezirksregierung angekündigt, zumindest einen Teil ihres 80-Prozent-Anteils an den Planungskosten zurückzufordern. Während Deichgräf Fischer darauf verweist, dass auch nach Abgabe der Planung Änderungen vorgenommen werden können, lehnt der Erbentag dies ab.

Und in dieser Situation wird am 5. April ein neuer Erbentag gewählt. Kenntnisreich und mäßigend wären gute Anforderungen.