Stadtentwicklung in Grevenbroich NRW-Soforthilfe als Lichtblick

Grevenbroich. · Grevenbroich ist in das NRW-Sofortprogramm zur Stabilisierung von Innenstädten und Zentren aufgenommen worden. Mit den Fördergeldern kann die Stadt eine Strategie gegen die Leerstands-Problematik in der City entwickeln.

Mit dem Fördergeld soll weiterer Leerstand in der Grevenbroicher Fußgängerzone verhindert werden.

Foto: Dieter Staniek

Die Stadt wird insgesamt 387 113 Euro aus dem NRW-Sofortprogramm zur Stabilisierung von Innenstädten und Zentren erhalten. Das teilte jetzt die Landtagsabgeordnete Heike Troles (CDU) unserer Redaktion mit. Mit dem Geld kann die Stadt etwa leerstehende Geschäfte in der Fußgängerzone mieten, um sie anschließend ansiedlungswilligen Interessenten preiswerter anzubieten. Aber auch für ein Zentren-Management kann der Betrag eingesetzt werden. Grevenbroich ist bislang die einzige Kommune im Rhein-Kreis, die in den Genuss dieses Fördergeldes kommt.

Troles hatte die Stadtspitze bereits im Sommer auf die insgesamt 70 Millionen Euro schwere Initiative der NRW-Koalition aufmerksam gemacht. „Ich freue mich, dass die Gelder auch abgerufen wurden“, sagt die Landespolitikerin. Der Lockdown habe vor allem im Einzelhandel und in der Gastronomie zu starken Umsatzeinbußen geführt. Diese könnten auch in Grevenbroich dazu führen, dass sich das Gesicht der Innenstadt nachhaltig verändert, befürchtet Heike Troles. Das Sofortprogramm des Landes ermögliche es, den pandemie-bedingten Folgen aktiv entgegenzutreten. Das sei „ein echter Lichtblick“, nicht nur für den Handel. „Auch die Bürger profitieren von einer starken Innenstadt.“ Das Fördergeld aus Düsseldorf soll dabei helfen, „dass Grevenbroich krisenfest bleibt und fit für die Zukunft gemacht wird“, fasst Heike Troles zusammen. Der Betrag soll noch in diesem Jahr überwiesen werden, das ermögliche „ein rasches Handeln“. Noch liegt die offizielle Mitteilung aus der Landeshauptstadt nicht im Rathaus vor – aber es gibt schon klare Vorstellungen darüber, was die Stadt mit den mehr als 380 000 Euro anfangen möchte, die demnächst auf ihr Konto überwiesen wird. „Wir wollen die Mittel vor allem nutzen, um eine begrenzte Zahl an leer stehenden Ladenlokalen in der Innenstadt anzumieten. Sie sollen von uns dann kostengünstiger an Interessierte untervermietet werden“, berichtet Stadtsprecher Stephan Renner auf Anfrage unserer Redaktion. Mit einem preisgünstigeren Mietangebot könnten eventuell Hürden bei Branchen abgebaut werden, die mit einer Ansiedlung in der Fußgängerzone liebäugeln, aber bis noch gezögert haben.

Unterstützung für Projekt „Schaufenster der Zukunft“

Ein Teil des Geldes soll zudem für ein Konzept genutzt werden, das den griffigen Titel „Schaufenster der Zukunft“ tragen und mit externer Unterstützung erstellt werden soll. Ziel ist es, gemeinsam mit Eigentümern und Nutzern von City-Immobilien eine tragfähige Strategie zu entwickeln, „um mehr Einfluss auf die Qualität und Angebotsbreite künftiger neuer Handels- und Dienstleistungsbetriebe zu nehmen“, wie Stephan Renner betont. Unter dem Strich soll die Grevenbroicher Innenstadt wieder attraktiver werden – mit möglichst wenig Geschäftsleerständen. „Der Richtlinienentwurf für dieses Konzept wird zurzeit in der Verwaltung erarbeitet“, betont der Stadtsprecher. „Wir sind froh darüber, dass das Land uns finanziell unterstützen wird.“ Die Förderzusage wertet Renner auch als eine Bestätigung der Arbeit, die bisher für die Innenstadt geleistet wurde. Wie berichtet, hat die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) unter Leitung von Monika Stirken-Hohmann bereits gezielt Ladenlokale und Grundstücke erworben, die künftig einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen. Ein Beispiel ist die Gaststätte „Zille“ am Steinweg, die von der SEG gekauft und dem Erdboden gleich gemacht wurde. Die Stadtentwickler hoffen nun darauf, dass sie weitere Immobilien in der Nachbarschaft erwerben können, um dem Steinweg ein neues Gesicht zu geben. Wie Heike Troles berichtet, stehen aus dem NRW-Sofortprogramm noch 30 Millionen Euro zur Verfügung. Die Frist für Förderanträge der Kommunen sei aktuell auf den 30. April nächsten Jahres verlängert worden, „damit Städte und Gemeinden auf aktuelle Entwicklungen reagieren können“.