Bluttat in Grevenbroich Vier Jahre Haft für 29-Jährigen
Grevenbroich/Gladbach. · Im Prozess um den Messerangriff auf der Stadtparkinsel erging am Freitag das Urteil.
Am Ende saß der 29-Jährige einfach nur regungslos da, als der Richter erklärte, wieso er jetzt inhaftiert bleibt. Der Verteidiger hatte noch versucht, einen Freispruch wegen Notwehr zu erzielen. Aber er hatte seinen Mandanten auch gewarnt, dass es „kaum Hoffnung gibt, den Saal heute als freier Mann zu verlassen“.
Der Grevenbroicher hat im Oktober vergangenen Jahres auf einen seiner besten Freunde eingestochen. Warum und wie genau, bleibt auch nach sieben Verhandlungstagen unklar, aber es ist auch nicht mehr wichtig. Der 29-Jährige wird für vier Jahre ins Gefängnis gehen, so hat es das Schwurgericht am Freitagmorgen in Mönchengladbach entschieden. Das ist hart und milde zugleich. Hart, weil die Stiche nicht lebensgefährlich waren und sowieso alles nur ein Streit unter sehr betrunkenen Freunden war, von denen keiner je den anderen töten wollte. Milde, weil in der Akte des 29-Jährigen insgesamt 22 Vorstrafen stehen und es doch überrascht, wie schnell jemand die Nerven verliert, ein Messer zückt und zusticht.
An jenem Samstagabend im Oktober sah zunächst nichts danach aus, dass dieser Tag für den einen Freund auf der Wache und für den andern im OP-Saal enden sollte. Der 29-Jährige trifft sich mit einer Clique, zu der auch das spätere Opfer (24) gehört, auf der Stadtparkinsel in Grevenbroich. Ein Treffpunkt, der ohnehin seit längerem Probleme macht. Anwohner beschweren sich über Drogenabhängige und Jugendliche, die Müll zurücklassen und besonders abends laut werden.
Im Laufe des Abends trinken die Freunde viel Alkohol. Vor Gericht haben die Zeugen später Erinnerungslücken. Irgendwann fällt das Wort „Hurensohn“, das Opfer schlägt dem Angeklagten ins Gesicht, der sagt: „Ich stech’ dich ab.“ Die Gruppe kann beide trennen, aber kurz darauf streiten sie wieder und prügeln sich auf dem Boden. Niemand hat zu diesem Moment ein Messer gesehen, aber plötzlich muss es da gewesen sein.
In seinem Plädoyer versucht der Verteidiger, die Strafe zu mildern
Sechs Mal rammt der 29-Jährige die Klinge in den Körper seines Freundes, kein Stich ist tödlich, aber sie reichen für zwei Wochen Krankenhaus und monatelange Schlafstörungen. Der Grevenbroicher rennt nach der Attacke weg. „Soll er doch verrecken“, ruft er. Mitarbeiter des Ordnungsdienst nehmen den Mann wenige Meter von der Stadtparkinsel fest. Bei der Polizei gesteht er alles. Das Opfer gibt zu, dass die Aggression in der Auseinandersetzung von ihm ausging. Ein halbes Jahr später sagt der Bewährungshelfer vor Gericht aus. Der 29-Jährige, vorbestraft unter anderem wegen Körperverletzung, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Diebstahl, räuberischer Erpressung, hatte im Oktober drei Bewährungsstrafen gleichzeitig offen. Er sei tief in der kriminellen Szene verwurzelt, in seinem Leben habe kaum etwas geklappt, wie er es sich gewünscht hatte. Es komme häufiger vor, dass der 29-Jährige aggressiv werde. Und zwar schnell. Das beweist er sogar vor Gericht. Die Justizbeamten brüllte er vor einer Verhandlung an, weil sie ihn zu lange in der stickigen Zelle des Gerichts hätten sitzen lassen.
In seinem Plädoyer versucht der Verteidiger ein letztes Mal, die Strafe zu mildern: nur auf Körperverletzung aus Notwehr, die Stiche seien bloß entstanden im Gerangel. Es seien doch gute Kumpels, es sei alles verziehen. Ohnehin sei der 29-Jährige dem Opfer körperlich unterlegen gewesen. Der Richter lässt das nicht gelten. Wer sich prügle, könne nicht ohne Vorwarnung ein Messer ziehen und auf den anderen einstechen.
Die Kleidung vom Tatabend bekommt er zurück, die Polizei hatte sie auf Spuren untersuchen lassen. Das Messer will er nie wieder sehen, beteuert er.