Gartengestaltung in Grevenbroich Grevenbroicher Verwaltung unterbreitet Vorschlag für grünere Vorgärten
Grevenbroich. · Bei neuen Bebauungsplänen soll es künftig Vorgaben für die Gestaltung geben.
Großflächig Kies und Schotter in allen denkbaren Grautönen – nur ein, zwei Schalen mit Grünem sorgen für wenig Abwechslung in der Tristess: Zunehmend werden Vorgärten auch in Grevenbroich zu „Steinwüsten“ umgestaltet, weil deren Pflege einfacher ist. Dieser Trend ruft die Politik auf den Plan: CDU, SPD, Grüne und Mein Grevenbroich fordern, dass der Versiegelung von Vorgärten möglichst Einhalt geboten werden soll. Am Dienstag, 7. Mai, befasst sich der Planungsausschuss mit dem Thema. „Vegetationsreiche Vorgärten tragen zu einem besseren Stadtklima bei, was angesichts des Klimawandels von wachsender Bedeutung ist“, erklären etwa die Grünen.
Doch flächendeckend die „Verschotterung“ zu untersagen, ist nicht möglich. Das Ziel ist nur in kleinen Schritten zu erreichen, wie im Rathaus ermittelt wurde. „Wir haben auf Wunsch aus der Politik geprüft, welche Möglichkeiten bestehen, versiegelte Flächen in Vorgärten zu beschränken und naturnahe Gestaltung zu fördern“, sagt Stadtsprecher Stephan Renner. Denkbar sei etwa eine Gestaltungssatzung, doch aus Sicht der Verwaltung „ist es schwer, eine Satzung zu verwirklichen, die bei einem Rechtsstreit Bestand hätte“, sagt Renner.
Für vorhandene Vorgärten
gilt Bestandsschutz
Die Verwaltung empfiehlt „in zu überplanenden Gebieten mit Bebauungsplanverfahren Festsetzungen zur Vorgartengestaltung beziehungsweise zur Begrünung der Vorgärten zu treffen“, erläutert Beigeordneter Florian Herpel. Kaarst und Bottrop etwa seien diesen Weg gegangen. Für Grevenbroich macht die Verwaltung einen Formulierungsvorschlag. Vorgärten seien „unversiegelt anzulegen und zu bepflanzen. Die Bepflanzung ist dauerhaft zu erhalten.“ Eine Versiegelung der Vorgärten sowie die „flächige Belegung mit Kies, Schotter, Steinmaterial“ sollen „unzulässig“ sein – mit Ausnahme von notwendigen Stellplätzen, Garagenzufahrten, Wegen zum Eingang. Der Anteil der Stellplatzfläche solle 50 Prozent der gesamten Vorgartenfläche nicht übersteigen.
Klar ist aber, dass solche Vorgaben nur bei neuen B-Plänen oder bei Änderung von bestehenden greifen. „Ein Bebauungsplan für das gesamte Stadtgebiet ist nicht möglich“, betont Renner. Zudem genießen existierende Gärten Bestandsschutz.
CDU, SPD, Grüne und Mein Grevenbroich sind mit dem vorgeschlagenen Weg über die B-Pläne einverstanden. „Das ist ein Ansatz, mit dem man arbeiten kann“, sagt Dieter Dorok (Grüne).
Die CDU lehnt die empfohlene 50-Prozent-Regelung für Stellplatzflächen ab. Wenn durch so eine Quote auf einer kleinen Fläche kein Stellplatz möglich sei, „dann erhöht das den Parkdruck im öffentlichen Raum“, sagt Fraktionschef Wolfgang Kaiser.