Die Frau kam von der A 540 und wollte den Kreisverkehr zur Bundesstraße 59 passieren, als sie von der Fahrbahn abkam. Sie wurde bei dem Unfall leicht verletzt.
Die ermittelnden Beamten stellten schnell fest, dass die 46-Jährige Alkohol getrunken hatte. Ihr wurde eine Blutprobe entnommen. Ihren Führerschein konnte die Polizei nicht einziehen - den hatte die Kerpenerin vor kurzem bereits wegen eines ähnlich gelagerten Falls abgeben müssen.