Gutachter: Pädophiler Grevenbroicher soll hinter Gitter
54-Jährigem droht nach mehrmaligem Kindesmissbrauch Haftstrafe und Sicherheitsverwahrung.
Grevenbroich. Im Prozess um den sexuellen Missbrauch mehrerer Kleinkinder aus Grevenbroich muss ein 54-jähriger Mann damit rechnen, den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen zu müssen.
Am Landgericht Mönchengladbach bezeichnete ein Sachverständiger den Angeklagten aus Grevenbroich gestern als „Hangtäter“, der eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnte. Der Mann hatte im Prozess gestanden, wiederholt Kinder sexuell missbraucht zu haben. Teilweise hatten die Taten in seiner Wohnung, aber auch auf einem Spielplatz in Grevenbroich stattgefunden.
Von einigen seiner Taten hatte der ehemals verheiratete Mann sogar Videoaufnahmen angefertigt. Die Bilder und sein Geständnis ersparten den Kindern eine Aussage vor Gericht.
Die Eltern der Opfer erklärten gestern im Prozess, die Kinder hätten speziell vor einer solchen Aussage Angst gehabt. Ein psychiatrischer Sachverständiger bezeichnete den 54-Jährigen nach Angaben von Gerichtssprecher Martin Alberring als Täter, der einen Hang zu pädophilen Straftaten habe.
Das heißt: Sollte der Angeklagte nach Verbüßung seiner Haftstrafe wieder in die Freiheit entlassen werden, müssten weitere Übergriffe auf Kinder befürchtet werden. Um dies zu verhindern, hatte die Staatsanwaltschaft schon zu Beginn des Verfahrens Sicherungsverwahrung für den Grevenbroicher in Betracht gezogen.
Sollte sich das Gericht dieser Forderung anschließen, könnte der Mann erst dann wieder auf freien Fuß entlassen werden, wenn eine Therapie erfolgreich war und seine pädophilen Neigungen nicht mehr festzustellen sind. Mitte Januar wird der Prozess am Mönchengladbacher Landgericht fortgesetzt. Dann wollen Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung ihre Plädoyers halten.
Anschließend hat der Angeklagte im sogenannten „letzten Wort“ noch einmal die Gelegenheit, sich zu äußern. Wohl noch am selben Tag wird das Landgericht um den Vorsitzenden Richter Lothar Beckers sein Urteil verkünden.