Kaarst misst den Fluglärm über der Stadt selbst
Messstelle wurde eingerichtet, um Lärmbelästigungen besser nachvollziehen zu können.
Kaarst. Wie belastend ist der vom Düsseldorfer Flughafen ausgehende Fluglärm für die Kaarster? Um das herauszufinden, hat die Stadt eine eigene Fluglärm-Messstation in Betrieb genommen. Zwar sind die Flughäfen in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, auf dem Flughafengelände und in dessen Umgebung Messstellen zu betreiben.
Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolge aber nicht zeitnah, sondern meist mit einer Verspätung von drei bis fünf Monaten, heißt es vonseiten der Verwaltung. Dadurch könnten Bürger und die in Kaarst bestehenden Fluglärminitiativen nicht unmittelbar auf die Lärmbelästigungen mit entsprechenden Nachweisen reagieren.
Die Messwerte der Kaarster Messstation werden in Kooperation mit dem Verein „Deutscher Fluglärmdienst“ (DFLD) im Internet veröffentlicht. Der DFLD ist eine Initiative aus der Region um den Frankfurter Flughafen. Zweck des Vereins ist die Beratung von Fluglärmgeschädigten und die Weitergabe von Informationen zum Thema Fluglärm.
Die Messstation der Stadt Kaarst ist seit dem 14. November in Betrieb. Der Standort, heißt es, befinde sich in einer ruhigen Wohngegend — an der Pumpstation Kampstraße, Gladiolenweg —, von dem aus alle Flugrouten, die das Gebiet von Kaarst beeinflussen, erfasst werden können.
Derweil hat sich der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ erneut per Brief bei Michael Groschek gemeldet. Die Kaarster Fluglärmgegner werfen dem NRW-Verkehrsminister Untätigkeit gegen die „permanenten Verstöße des Flughafens Düsseldorf gegen die Nachtruhe“ vor. Vor einigen Wochen hatte sich der Verein im Namen von 817 Kaarstern an Groschek gewandt und darüber informiert, dass die Zahl der in den Nachtstunden verspätet landenden Flugzeuge 2014 extrem zugenommen habe.
„Wir haben den Eindruck, dass der Flugplan Makulatur ist und die Fluggesellschaften ihre Landezeiten frei nach betriebswirtschaftlichen Erwägungen gestalten und Ihr Ministerium dagegen nichts unternimmt“, so die Fluglärmgegner weiter.
Die Antwort des Ministeriums, sagt der Vorsitzende der „Kaarster gegen Fluglärm“, Werner Kindsmüller, bestätige nun leider die Vermutungen, dass die Aufsichtsbehörde den permanenten Verstößen gegen die Nachtruhe untätig zusehe. In dem Brief des zuständigen Referatsleiters wird auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen. „Damit wäscht man seine Hände in Unschuld“, sagt Kindsmüller.