Bestattung in Kaarst Ausschuss erhöht Gebühren

Kaarst. · (barni) Sabine Kühl (SPD), Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses, zeigte sich in der wohl letzten Sitzung unter ihrer Leitung erleichtert: „Ich kann es kaum glauben, dass wir das in dieser Legislaturperiode noch hingekriegt haben.“ Gemeint war die erste Änderung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen.

Bestattungen in Kaarst werden teurer.

Foto: dpa/Nicolas Armer

Die Beratungen hatten sich sehr lange hingezogen, jetzt stimmten CDU, SPD und Grüne dafür. Die veränderte Bestattungskultur hatte die Änderung erforderlich gemacht. Die Zahl der Feuerbestattungen hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen, ebenso anonyme und teilanonyme Bestattungen. Dadurch war es zu Verschiebungen und Veränderungen in den Berechnungsgrundlagen gekommen. Die letzte grundlegende Gebührenbedarfsermittlung stammt aus dem Jahre 2006. Später erfolgten nur prozentuale Anpassungen, zuletzt 2014. Der Wert wurde auf einheitliche Gebühren für alle drei Kaarster Friedhöfe gelegt. Bislang wurden die Graberwerbskosten zu 50 Prozent auf die Nettograbfläche und zu 50 Prozent auf die Fälle umgelegt. Aufgrund der zunehmenden Urnenbestattungen wurde die Berechnungsgrundlage jetzt neu festgelegt. Nunmehr macht die Nettograbfläche nur noch 20 statt 50 Prozent der Gesamtkosten aus, die Fallkosten machen künftig 80 Prozent der Kosten aus. Die neue Friedhofsgebührensatzung ist in den allermeisten Fällen mit Gebührenerhöhungen verbunden. Von den Gebührenerhöhungen sind Urnenbestattungen stärker betroffen als Erdbestattungen. Kostete der Erwerb eines Urnengrabes bislang 1028 Euro, werden künftig 1405 Euro fällig. Die Benutzung der Leichenzelle steigt für jede Form der Beisetzung von 47 auf 192 Euro. Dafür ist die Benutzung des Trauerraums künftig preiswerter mit 154 statt bislang 170 Euro. Wer sich anonym in einem Sarg bestatten lassen möchte, sollte für den Erwerb der Grabstätte 1862 Euro zurücklegen – bislang waren es 1429 Euro. Ein Erdbestattungsgrab auf einem Wiesenfeld kostet künftig 2212 Euro, eine Kostensteigerung von 384 Euro.

(barni)