Diskussion über neue Schulform
NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann stellt in Kaarst die Gemeinschaftsschule vor.
Kaarst. In Kaarst wird derzeit über die Zukunft der Schullandschaft diskutiert. Für NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann gilt die Gemeinschaftsschule als Ultima Ratio. Aber sehen das die Kaarster genauso? Mitte des Jahres soll eine Bürgerbefragung für Klarheit sorgen. Grüne, UWG, Zentrum, die Familienpartei und die Linke laden Interessierte daher am 15. Juni um 19.30 Uhr zu einer Informationsveranstaltung im Bürgerhaus ein.
Neben Löhrmann werden sich Dorothea Schäfer, Vorsitzende der Gewerkschaft Wissenschaft und Erziehung, sowie Schulrätin Christa Banisch an der Diskussion beteiligen. „Wir möchten den Bildungsstandort Kaarst nach vorne bringen. Aber egal welche Lösung wir finden, sie muss von der Bevölkerung akzeptiert werden“, sagt UWG-Fraktionschef Uwe Grünkemeier.
Zur Diskussion stehen drei Modelle: eine Gemeinschaftsschule, eine Gesamtschule oder die aktuelle Struktur bleibt bestehen. „Es gibt verschiedene Ansichten. In einer Gesamtschule haben wir mehrere Schulformen unter einem Dach, die Schüler spornen sich gegenseitig an“, sagt Grünkemeier. „Dagegen spricht, dass diese Schulform Oberstufenschüler der zwei Gymnasien abgrasen könnte.“ Es gehe nicht darum, den Gymnasien zu schaden, sondern ein sinnvolles, langfristiges Schulmodell zu entwickeln.
Fakt ist: Die städtische Hauptschule in Büttgen hatte dieses Jahr 15, im Vorjahr 18 Anmeldungen. Das reicht für eine Eingangsklasse. An der Elisabeth-Selbert-Realschule nebenan werden die Schülerzahlen mittelfristig ebenfalls sinken. „Durch den demografischen Wandel müssen die Schulformen gebündelt werden“, sagt Grünen-Fraktionschef Christian Gaumitz.
Die beiden Schulen in Büttgen werden als Standort für eine Gemeinschaftsschule in Betracht gezogen. Die Räumlichkeiten wären ausreichend, man bräuchte keinen Neubau, heißt es.
Die Verwaltung arbeitet derzeit mit Schulleitern und externen Experten an einem pädagogischen Konzept. Dieses müsste der Rat im Dezember verabschieden, damit der Antrag für eine Gemeinschaftsschule fristgerecht bis Jahresende im Schulministerium vorliegt.