Elterninitiative will „Fehlinvestition“ verhindern
Bis zu den Sommerferien sollen genügend Unterschriften gesammelt sein, um ein Bürgerbegehren zum Erhalt der Schule in der Stadtmitte zu erreichen.
Kaarst. Nach drei Wochen intensiver Auseinandersetzung mit Gesetzestexten und Kommentaren hat die Elterninitiative Stakerseite nun ihr Bürgerbegehren formuliert. „Ein erster Entwurf wurde von der Verwaltung der Stadt Kaarst kommentiert und ohne Zustimmung der Elterninitiative an die Fraktionen des Stadtrates weitergeleitet.
Das führte zu der grotesken Situation, dass eine kleine Gruppe von Befürwortern des Standortes Bussardstraße, unterstützt durch einige Ratsmitglieder der CDU, massiv und unsachlich gegen ein Bürgerbegehren Stimmung machte, welches zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht existierte“, so Marcel Finger von der Elterninitiative.
Die Initiative hat sich für ein Bürgerbegehren entschieden, das den Beschluss des Stadtrates vom 12. Mai für den dritten Grundschulstandort an der Bussardstraße revidieren und „eine Fehlinvestition verhindern“ soll. Gefordert wird der Verbleib am jetzigen Standort an der Pestalozzistraße in der Stadtmitte. Es soll abgewartet werden, wie sich die Schülerzahlen tatsächlich entwickeln, um anschließend eine Lösung mit gesicherten Schülerzahlen zu erarbeiten.
Finger: „Der Schulstandort ist laut Verwaltung nach wie vor mittelfristig für die Beschulung nutzbar.“ Eine Sanierung des bestehenden Gebäudes auf Neubauniveau hält die Elterninitiative dagegen für unwirtschaftlich. Die „überstürzte Investition“ am Standort Bussardstraße zum jetzigen Zeitpunkt sei ein unverantwortlicher Umgang mit Steuergeldern und bei der derzeitigen Haushaltslage nicht angemessen.
„Außerdem ist die Kalkulation der Kosten für den Standort an der Bussardstrasse in Höhe von 1,2 Millionen Euro mit einer Reduzierung auf eine Zweizügigkeit verbunden. Sollte doch ein dreizügiger Betrieb notwendig bleiben, so ist mit einer erheblichen Kostensteigerung zu rechnen“, so Finger. „Desweiteren ist an der Bussardstrasse mit stark ansteigendem Zubringerverkehr zu rechnen. Die Kosten für einen Ausbau der umliegenden Straßen wurden von der Verwaltung bisher nicht beziffert.“
Für das Bürgerbegehren können alle kommunalwahlberechtigten Kaarster Bürger ab 16 Jahren unterschreiben. Unterschriftslisten sind bei Inga Muth, Am Stüssgeshof 4, Marcel Finger, Lange Hecke 70, oder Stephan Bruns, Virchowstraße 22, erhältlich. Ausgefüllte Listen können dort abgegeben werden. Die Elterninitiative strebt eine Sammlung der erforderlichen Unterschriften bis zu den Sommerferien an. Red