Maßnahme aus Mobilitätskonzept umgesetzt Scharnhorststraße in Büttgen wird zur Fahrradstraße

Büttgen · In Büttgen wurde die nächste Maßnahme aus dem Mobilitätskonzept der Stadt Kaarst umgesetzt. Die Scharnhorststraße ist nun eine Fahrradstraße. Ein Vorgriff auf den Umzug der Gesamtschule an den Risgeskirchweg.

Auf der Scharnhorststraße in Büttgen werden nun auch Radfahrer priorisiert.

Foto: Grüne Kaarst

(seeg) Die Stadt Kaarst hat die nächste Maßnahme des am 27. April beschlossenen Mobilitätskonzeptes umgesetzt. Die Scharnhorststraße in Büttgen wurde nun als Fahrradstraße ausgewiesen. Zwar ist der Radverkehr auf dieser Straße derzeit noch recht überschaubar, aber die Maßnahme ist ein Vorgriff auf den Umzug der Gesamtschule an den Risgeskirchweg, der in den Herbstferien stattfinden soll. Denn wird der Radverkehr auf der Scharnhorststraße aller Voraussicht nach deutlich steigen. Die Grünen freuen sich darüber, dass im Kaarster Stadtgebiet eine zweite Fahrradstraße umgesetzt wurde. „Es freut uns sehr, dass mit den zwei Fahrradstraßen die Sichtbarkeit und Sicherheit der Radfahrenden in Kaarst einen Schritt weiter kommt. Nach Umzug der Gesamtschule werden beide Straßen zu viel genutzten Schulwegen gehören und befinden sich auf der wichtigen Fahrrad-Nord-Süd Achse, die vom Arbeitskreis im Mobilitätskonzept besonders herausgearbeitet wurde“, erklärt Nina Lennhof, verkehrspolitische Sprecherin von Bündnis90/Grüne, auf Anfrage. „Wir Grüne hatten uns dafür eingesetzt, dass zusätzlich zu den neuen Verkehrszeichen auch die Markierung auf der Fahrbahn erfolgte, um den Übergang aus dem sonstigen Straßennetz für alle Verkehrsteilnehmenden eindeutiger zu gestalten“, so Lennhof weiter.

Auf der Straße „Am Pfarrzentrum“ in Holzbüttgen sowie auf der Scharnhorststraße sind nun Markierungen mit einem großen weißen Fahrrad auf blauem Grund zu sehen. Das Zeichen soll insbesondere die Autofahrer sensibilisieren. Denn eine Fahrradstraße schließt Autos und motorisierte Zweiräder eigentlich aus. In den beiden ausgewiesenen Fahrradstraßen bleibt der motorisierte Verkehr aber erlaubt – mit eingeschränkten Rechten. Radfahrer haben Vorrang und dürfen unter anderem auch nebeneinander fahren. Das neue Mobilitätskonzept soll die Nahmobilität für Fußgänger, für Radfahrer und den ÖPNV stärken. Grundlage für die Aufstellung des Mobilitätskonzeptes waren Daten der Einwohner- und Mobilitätsstatistik.