Kommunalsoli ärgert den Stadtrat
600 000 Euro soll Kaarst ärmeren Kommunen zahlen.
Kaarst. Es geht um eine ganze Menge Geld. Das Land NRW will die Stadt Kaarst für das Jahr 2015 zu einer Zahlung von voraussichtlich mehr als 600 000 Euro im Rahmen des von der rot-grünen Landesregierung beschlossenen „Stärkungspaktes Stadtfinanzen“ verpflichten.
Zum Vergleich: Für 600 000 Euro ließe sich zum Beispiel eine Hälfte des neuen Kunstrasenplatzes am Kaarster See bauen. Grund genug für einen Schlagabtausch im Stadtrat. Die CDU als größte Fraktion im Rat hält die Erhebung der Abgabe für rechtswidrig und hat angeregt, dass sich die Stadt der bereits laufenden Klage anderer Kommunen vor dem Verfassungsgerichtshof anschließt.
Für die nächste Sitzung es Haupt-, Wirtschafts-und Finanzausschusses am 22. Januar soll eine Kanzlei die Rechtslage erklären und mögliche Rechtsmittel vorstellen. Die Fraktionen des Fünferbündnisses aus SPD, Grünen, FDP, Zentrum und UWG, die die politische Mehrheit stellen, haben gleichfalls erklärt, dass sie verfassungsrechtliche Zweifel am Bestand der „Kommunalsoli“-Regelung haben und diese ablehnen. Den Antrag der Union, dem verfassungsrechtlichen Streit beizutreten, werten die Grünen allerdings als „politische Show“.
„Er wurde gestellt, als die Frist bereits abgelaufen war“, sagt Fraktionschef Christian Gaumitz. „Und dann sollen auch noch knapp 400 Euro für eine Rechtsberatung ausgegeben werden. Dabei ist die Rechtslage eindeutig, ebenso die Aussage des Innenministers, dass der Ausgang der Klageverfahren für alle Städte gelten wird und damit eben keine weiteren Klagen oder Rechtsmittel nötig sind.“
Auf die Bitte der Grünen, der Bürgermeister möge sich beim Innenministerium nach der Rechtslage erkundigen und die angeblich ungeklärten Fragen klären lassen, habe er schriftlich mitteilen lassen, dass die Rechtslage klar sei, heißt es weiter. „Dann“, sagt Gaumitz, „stellt sich allerdings die Frage, warum ein externer Rechtsberater hinzugezogen werden soll.“
„Weil es meiner Meinung nach keine rechtlich verbindliche Auskunft gibt“, sagt wiederum Franz-Josef Moormann. Ein Schreiben des Innenministeriums an eine verschiedene Kläger-Kommunen vertretende Kanzlei, auf das sich die Grünen stützten, das aber weder unterschrieben noch an die Stadt Kaarst gerichtet sei, halte er für rechtlich nicht belastbar.
„Wenn wir als Kommune einen Bescheid zur Zahlung der Abgabe bekommen und diesen für verfassungswidrig halten, müssen wir der Bezirksregierung zumindest eine Klage ankündigen, damit der Bescheid nicht bestandskräftig wird.“ Abgesehen davon, sagt Moormann, gehe es bei der Rechtsberatung im Hauptausschuss nicht nur um die Solidarumlage, sondern auch um das Gemeindefinanzierungsgesetz. Denn das sei mittlerweile kaum noch zu durchschauen. „Da ist es gut, mal jemanden da zu haben, dem man Fragen stellen kann.“