80 Zimmer: Ein Luxushotel „geht nicht kleiner“

Regent gibt dem Projekt Haus Meer nur eine Chance: Kompromiss mit Denkmalschutz gesucht.

Büderich. René Wilms ist auf internationaler Ebene für die Hotelentwicklung der Regent-Gruppe zuständig. Auf deren Weltkarte markiert zurzeit eine Stecknadel das Gelände Haus Meer in Büderich, doch Wilms lässt in der Sitzung des Kulturausschusses am Mittwochabend keinen Zweifel daran, dass das nicht so bleiben muss.

Der Gegenwind sei enorm, und er müsse sich auch konzernintern sehr einsetzen, um das Projekt fortzuführen. „Wir haben viel gehört, was alles nicht geht. Ich frage mich, was gehen soll“, kommentiert er die wiederholten Einwände der Politiker.

Vor allem Nicole Niederdellmann-Siemes und Georg Neuhausen (beide SPD) sowie Jörg Schleifer (FDP) kritisieren die Dimension des Baukörpers und fürchten wie die zahlreichen Zuhörer um den Erhalt des Parks.

Die Skizzen zeigen den bekannten Doppelriegel, in der Höhe dem ursprünglichen Schloss angenähert, mit Sattel- oder Flachdach. Die Remise schließt sich an. Altes Gemäuer wird mit viel Glas ergänzt. Man wolle nicht historisierend bauen, erläutert Architekt Stewich. Die Norderschließung, die Platzierung des Baukörpers neben die Bodendenkmale und die Aufnahme der Idee des Weihers bewiesen Rücksicht auf das Denkmal.

„Sie müssen sich einen Ruck geben. Wir können es nicht kleiner als 80 Einheiten machen. Wir können nicht zaubern“, betont Wilms. „Wenn Sie es schaffen, haben Sie ein offenes Haus, da können Sie alle hin. Ich kann Ihnen nur raten, dass Sie nicht die Lust verlieren.“

Gerd van Vreden (CDU) unterstützt ausdrücklich den Ansatz des Investors, bei der Planung von der wirtschaftlich notwendigen Größe des Hotels auszugehen. „Wir haben ja auch ein riesiges Wunschpaket geschnürt“, sagt er und erinnert an die öffentliche Nutzung des Parks. „Manchmal ist die vorsichtige Erweiterung notwendig, um Erhaltenswertes erhalten zu können.“

Meerbuschs Dezernent Just Gérard verweist auf die Chance, die in dem Projekt stecke, verschweigt nicht die leeren Zuschusskassen des Landes („Wir kommen 18 Jahre zu spät“) und fragt: „Was ist die Alternative?“ Der Eigentümer habe nach Auffassung von Denkmalpflegern durchaus das Recht, ein Denkmal „ehrenhaft zugrundegehen“ zu lassen. Auch die Gerichte würden anerkennen, dass Besitzer eines Denkmals wirtschaftlich operieren müssten.

Mit dem nächsten Schritt gehen Planer und Investor nun in die Abstimmung mit Boden-, Bau- und Parkdenkmalpflege. Es gilt, einen Kompromiss zu finden. „Ich werde noch ein einziges Mal das Gespräch mit den Behörden suchen. Wenn wir da nicht zu einer Lösung kommen, werde ich das Projekt beerdigen“, kündigt Wilms an.