Babybesuchsdienst: Eltern wollen Expertenrat
Der Babybesuchsdienst informiert und hilft Familien nach der Geburt.
Meerbusch. Der im Herbst 2008 eingeführte Babybesuchsdienst kommt gut an. Bei 365 Geburten im vergangenen Jahr wünschten sich 315 Familien den Besuch der Hebamme und der Kinderkrankenschwester, die von der Stadt für jeweils 19,5 Stunden angestellt sind.
Sie helfen bei allen Erziehungs- und Lebensfragen, die im Zusammenhang mit einem neugeborenen Kind von Bedeutung sind, informieren über Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen oder greifen Alleinerziehenden unter die Arme.
„Die Mitarbeiterinnen stehen den Familien auch zu einem späteren Zeitpunkt als kompetente Ansprechpartnerinnen zur Verfügung. Und einige Familien nehmen dieses Angebot auch wahr“, sagt Dezernentin Angelika Mielke-Westerlage. Viele Mütter würden direkt nach der Entbindung von sich aus anrufen und einen Besuchstermin vereinbaren. Nicht zuletzt wegen des medizinischen Wissens des Duos sei seine Akzeptanz bei den Eltern hoch.
Aufgrund der gewonnenen und entsprechend kommunizierten Erfahrungen der vergangenen Jahre — bis Ende 2011 hat es rund 1000 Hausbesuche gegeben — haben auch die Träger der Familienbildung ihr Programm optimiert und beispielsweise das Angebot an Krabbelgruppen aufgestockt.
Parallel zu diesem niederschwelligen Beratungsangebot sei die Vernetzung für die Verbesserung des Kinderschutzes ausgebaut worden, betont Mielke. Es habe drei Fachforen zu den Themen frühkindlicher Kinderschutz und Jugendschutz gegeben, zuletzt sei die Kooperation mit den in Meerbusch ansässigen Kinderärzten intensiviert worden.
In diesem Zusammenhang haben die beiden Mitarbeiterinnen des Babybesuchsdienstes auch die Überprüfung der nicht erfolgten Vorsorgeuntersuchungen, deren Durchführung seit 2009 für alle Eltern Pflicht ist, übernommen. Ergebnis: Für Meerbusch wurden zwischen September 2009 und Dezember 2011 insgesamt 351 versäumte Untersuchungen gezählt.
„Eine mögliche Kindeswohlgefährdung war jedoch in keinem der Fälle zu erkennen“, sagt die Beigeordnete. Wegen der fehlenden Mitwirkung der Eltern habe man dennoch zwei Fälle an den Allgemeinen Sozialen Dienst weitergeleitet.