Bauhof: Siegerentwurf disqualifiziert

Das Bauprojekt muss nun ein drittes Mal ausgeschrieben werden, weil der Gewinner nicht die Vergabe-Kriterien erfüllte.

Die Pläne klangen vielversprechend: Acht Jahre nach der Aufgabe des Standorts und einer ersten gescheiterten Ausschreibung sollte der Alte Bauhof endlich ein neues junges Gesicht bekommen. Mitte Januar wurden im Technischen Dezernat in Lank die drei erstplatzierten Bieter-Entwürfe zur Bebauung und Neugestaltung des 7755 Quadratmeter großen Geländes in Büderich ausgestellt. Die Idee hinter dem Siegerkonzept: eine für Meerbusch bislang außergewöhnliche Zusammensetzung aus öffentlich geförderten und preisgedämpften Miet- sowie frei finanzierten und qualitativ hochwertigen Eigentumswohnungen. Die Kueppers Living Immobilienentwicklung, der Bauverein Meerbusch und die GWG (Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für den Kreis Viersen) hatten dafür eine Bietergemeinschaft gebildet, mit der Planung beauftragt wurden die Architekturbüros RKW Rhode Kellermann Wawrowsky und JEP Jansen, Ergoecmen & Partner. Baustart für das Großprojekt sollte Anfang 2018 sein, insgesamt sollten entlang der Moerser Straße und an der Straße Am Pützhof 100 Wohnungen entstehen. Aus diesen Plänen wird jetzt nichts.

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Der Landrat hat in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde einer im Januar eingereichten Beschwerde gegen die Vergabe in Teilen stattgegeben. Die Bietergemeinschaft muss von Investorenwettbewerb ausgeschlossen werden, weil das Angebot nicht den Ausschreibungskriterien entspricht, heißt es im Antwortschreiben an Beschwerdeführer Joachim Grunsch.

Grunsch, geschäftsführender Gesellschafter der Firma G.I.C. und Mitbewerber beim Investorenwettbewerb, hatte den Landrat gebeten, tätig zu werden, da nach Meinung der G.I.C. und auch anderer Bewerber „kein faires Auswahlverfahren stattgefunden hat“. Um ein „Geschmäckle“ zu vermeiden, müsse das Projekt erneut — also zum dritten Mal — ausgeschrieben werden, forderte Grunsch.

Zur Erinnerung: Bereits vor zwei Jahren war ein Versuch unternommen worden, das Areal zu veräußern. Im März 2015 hatte der Stadtrat den Verkauf des Grundstücks mit einer eher seltenen Mehrheit beschlossen: CDU und SPD waren dafür, alle anderen Fraktionen, darunter auch der CDU-Kooperationspartner Grüne, stimmten dagegen. Nur ein Angebot eines Investors ging ein, der laut Stadtverwaltung die Kriterien nicht erfüllte. Deshalb wurde ein neuer Investorenwettbewerb gestartet. „Entscheidend für die Vergabe wird sowohl die architektonische Gestaltung, die Realisierung des öffentlich geförderten Wohnraums als auch das Kaufpreisgebot sein“, hieß es in der Ausschreibung.

Die Grundstücke sollten ausschließlich an Investoren oder Bauträger veräußert werden. Am 15. Dezember 2016 bestimmte der Stadtrat den Sieger des Investorenwettbewerbs für die Bebauung des Areals. Ein beteiligtes Architektenbüro verkündete den ersten Platz aber bereits am 31. Oktober im Internet. Wie es zu diesem „Informationsleck“ kommen konnte, konnte auch Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage nicht aufklären. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung durch das Architekturbüro sei noch keine Entscheidung getroffen gewesen, sagt sie.

Zu diesem Ergebnis kommt auch der Landrat. „Nach Prüfung der Vergabeunterlagen konnte ihr Verdacht einer Wettbewerbsverzerrung nicht bestätigt werden“, heißt es im Antwortschreiben an Joachim Grunsch. Weiter heißt es: „Bei der Sichtung konnten diesbezüglich keine Hinweise gefunden werden. Weiterhin konnte nicht geklärt werden, auf welcher Grundlage die vom Architektenbüro RKW veröffentlichten Informationen basieren. In dieser Hinsicht sind keine Vergabeverstöße ersichtlich. Dennoch habe ich der Bürgermeisterin mitgeteilt, dass die Bietergemeinschaft Bauhof von dem Investorenwettbewerb ausgeschlossen werden muss, da das Angebot nicht den Ausschreibungskriterien entspricht.“

Meerbuschs Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage zeigte sich gestern Abend über die Nachricht höchst überrascht: „Das Schreiben des Landrats liegt der Stadt noch nicht vor, und ich kann mir auch nicht vorstellen, was mit dem Nichtentsprechen der Ausschreibungskriterien gemeint ist. Wir müssen sehen, wie wir damit umgehen.“