BGS: Entscheidung wieder offen

OVG gibt der Klage von Eltern gegen Schließung aufschiebende Wirkung.

Meerbusch. Es ist nur eine knappe Nachricht, aber die hat es in sich: Um 11.51 Uhr erhielt die Stadtverwaltung in Meerbusch am Montag die Nachricht, dass die Klage gegen den Ratsbeschluss, die Barbara-Gerretz-Grundschule (BGS) in Osterath ab diesem Sommer auslaufen zu lassen, aufschiebende Wirkung hat. Die Begründung, kündigten die Münsteraner Richter an, soll in den nächsten Tagen nachgereicht werden.

Hintergrund: Nach intensiven Diskussionen und trotz massiver Proteste von Eltern hatte der Rat am 28. Juni 2012 beschlossen, angesichts sinkender Schülerzahlen ab diesem Sommer keine neuen Grundschüler mehr in der BGS aufzunehmen, sondern die Eichendorff- und die Erwin-Heerich-Schule aufrechtzuerhalten.

Dagegen hatten Eltern vor dem Verwaltungsgericht (VG) in Düsseldorf geklagt und außerdem in einem Eilverfahren die aufschiebende Wirkung ihrer Klage beantragt. Die wurde am 1.Oktober 2012 von den drei VG-Richtern abgelehnt. Gegen diese Entscheidung wiederum legten die Kläger beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde ein. Die traf am 15. Oktober 2012 dort ein und wurde mit Mitteilung vom Montag — aus Sicht der Beschwerdeführer — positiv beschieden: Knapp ein Jahr nach dem Ratsbeschluss stellt die in diesem Verfahren höchste Instanz fest, dass keine Fakten geschaffen werden dürfen, bevor das Verwaltungsgericht Düsseldorf nicht über die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses entschieden hat.

Bürgermeister Dieter Spindler, Schuldezernentin Angelika Mielke-Westerlage und auch Rechtsamtsleiter Heinrich Westerlage wurden von der Nachricht völlig überrascht und reagierten entgeistert. Man müsse die schriftliche Beschlussbegründung abwarten, um zu sehen, an welchem Punkt die OVG-Richter den Düsseldorfer Kollegen nicht gefolgt seien. Die hatten im Oktober festgestellt, dass die Stadt alle entscheidungsrelevanten Aspekte abgewogen habe und die Aufrechterhaltung einer Bekenntnisschule nicht zwingend sei. Möglicherweise gebe die Begründung des OVG ja einen Hinweis darauf, ob sein letztinstanzliche Beschluss doch noch zu heilen, also zu ändern sei, sagt Mielke-Westerlage. Das müsse man abwarten.

Fakt ist: Aufgrund des Ratsbeschlusses und des anschließend gescheiterten Bürgerentscheids — in dem sich von insgesamt 5794 Bürgern 3229 für die Schließung der BGS aussprachen und damit die Ratsentscheidung bestätigten — wurde die Osterather Grundschullandschaft neu zugeschnitten: Die BGS nahm keine Anmeldungen mehr an, die Grundschüler wurden auf Eichendorff- und Erwin-Heerich-Schule verteilt. Das Verfahren muss möglicherweise wieder neu gestartet werden. „Das ist natürlich für alle Eltern unbefriedigend“, sagt Schuldezernentin Mielke-Westerlage.