BGS: Ratsbeschluss wird aufgehoben
Die Situation bleibt unklar.
Osterath. Wie erwartet hat der Schulausschuss einstimmig dafür votiert, den Ratsbeschluss vom Juni vergangenen Jahres, wonach die Barbara-Gerretz-Grundschule in Osterath sukzessive auslaufen sollte, aufzuheben.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte im Mai die aufschiebende Wirkung der Klage eines Elternpaars gegen eine Schließung wieder hergestellt, nachdem das Verwaltungsgericht in Düsseldorf den Ratsbeschluss zuvor noch für rechtmäßig erklärt hatte. Vor diesem Hintergrund sei mit einem langwierigen Verfahren zu rechnen, wenn man an der Entscheidung, die Barbara-Gerretz-Schule auslaufen zu lassen, festhalte, erklärte Schuldezernentin Angelika Mielke-Westerlage im Schulausschuss.
Wie es nun weitergeht, ist unklar. Abgesegnet wurde vom Ausschuss jedenfalls auch der Beschlussvorschlag, dass die Verwaltung sich bis Ende Januar mit allen Beteiligten — Schulrat des Kreises, den Schulleitern der drei Osterather Grundschulen und den Schulpflegschaften — an einen Tisch setzen soll, um ein Grundschulkonzept für die Zukunft zu erarbeiten. Sollte dabei keine einvernehmliche Lösung herauskommen, ist wieder die Verwaltung gefragt, dem Ausschuss einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Notwendige Sanierungsmaßnahmen an der Barbara-Gerretz-Schule werden erst einmal zurückgestellt.
„Eines steht aber auch fest“, so Mielke: „Angesichts der sinkenden Schülerzahlen in Osterath kann es nicht sein, dass alle drei Schulen langfristig weitergeführt werden.“ M.I.