Bösinger Hof: Müssen Bäume gefällt werden?

Biergarten wird nach mehr als 100 Jahren abgerissen.

Bösinger Hof: Müssen Bäume gefällt werden?
Foto: Bauer

Nur noch in diesem Sommer können die Gäste im traditionsreichen Biergarten des Bösinger Hofs Sonne und Getränke genießen. Dann ist Schluss mit dem Ausflugslokal, das schon vor 100 Jahren Besucher anlockte, besonders mit seinem großen Spielplatz und der langem Holzrutsche. Auch Radfahrer und Biker machten dort gerne Station. Zuletzt hatte der Gastronom Bülent Hali Lokal und Biergarten im Jahr 2010 übernommen, renoviert und mit einem weitläufigen Spielplatz wieder verstärkt Familien angezogen.

Dort entsteht nun etwas Neues: Das Grundstück, auf dem der Gastronomiebetrieb liegt, ist verkauft worden, und die heute als „Route 66“ firmierende Gastwirtschaft soll abgerissen werden.

Im Planungsausschuss wurden die Pläne für die Neubauten vorgestellt. Direkt an der Straße soll ein dreistöckiges Mehrfamilienhaus mit Staffelgeschoss entstehen. Dahinter mit Blick ins Grüne sind drei zweigeschossige Doppelhäuser gleichfalls mit Staffelgeschoss geplant. Sie werden in dem heute so beliebten Bauhausstil errichtet.

Die Fraktionen sorgen sich um die Bäume, die durch den Neubau in Gefahr geraten: „Was soll mit den schönen Platanen passieren, die auf dem Grundstück stehen?“, fragte Hans-Werner Schönauer (CDU). Diese seien ortsbildprägend und dürften nicht einfach gefällt werden.

Die Nachbarhäuser ständen viel weiter von der Straße entfernt, monierte Norma Köser-Voitz (CDU). Wenn man das Gebäude etwas weiter nach hinten rücken würde, könnten die Platanen gerettet werden.

Eine reine Ersatzpflanzung an anderer Stelle sei kein Ausgleich. „Leider gibt es in Meerbusch keine Baumschutzsatzung“, informierte der Technische Beigeordnete Michael Assenmacher. Er werde aber mit dem Investor über dieses Thema sprechen, ehe die Bauvoranfrage gemäß § 34 Baugesetzbuch positiv beschieden werden könne.

Grundsätzlich habe dieser jedoch einen Anspruch, auf dem Grundstück bis zu einer Linie, die die Bebauung der Nachbargrundstücke vorgebe, zu bauen, sagte Assenmacher. Dahinter befindet sich ein ausgedehntes Landschaftsschutzgebiet, das frei bleiben müsse.