Dreieinhalb Jahre Haft für Hanfplantagen-Betreiber

Der Meerbuscher (35) muss aber nicht ins Gefängnis.

Der Versuch, seiner damaligen Freundin ein gutes Einkommen vorzugaukeln, hat einen 35-jährigen Meerbuscher Ende 2017 in Untersuchungshaft und am Dienstag vor die 2. Große Strafkammer des Landgerichts in Krefeld gebracht. Die Anklage: Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das Gericht verurteilte den Meerbuscher gestern zu dreieinhalb Jahren Haft.

Etwa ein Jahr lang hatte der heute 35-Jährige im Keller eines gemieteten Hauses an der Büttgener Straße in Willich Marihuana angebaut. Als seine Plantage im November 2017 aufflog, stellte die Polizei 607 Cannabispflanzen, mehr als 780 Gramm bereits geerntetes und konsumfähiges Cannabis und eine umfangreiche Ausrüstung sicher. Nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und einem Gutachter betrieb der 35-Jährige die Plantage „hochprofessionell“ mit Ventilatoren, Hochleistungslampen, Zeitschaltuhren, Reflektoren und einem ausgeklügelten Belüftungssystem.

Er selbst, so sagte es der 35-Jährige, sei nie Konsument gewesen und habe sich das Wissen über Hanf-Anbau angelesen oder per Internet-Videos angeeignet. Den Anbau habe er nur als Möglichkeit gesehen, seiner damaligen großen Liebe ein gutes Einkommen vorzugaukeln. Denn beruflich sei es schlecht bei ihm gelaufen, der Job als Promoter brachte nicht genug ein, um seinen Lebensstandard zu halten.

Der Meerbuscher geriet in den Fokus Düsseldorfer Drogenfahnder, nachdem diese in der Landeshauptstadt an der Rather Straße eine große Marihuana-Plantage ausgehoben hatten. Deren Betreiber besaß Unterlagen über einen beendeten Mietvertrag über jenes Haus in Willich, das zu dieser Zeit der Meerbuscher angemietet hatte. Das war allerdings reiner Zufall. Die beiden Männer kannten sich nicht.

Der Meerbuscher präsentierte sich vor Gericht gesundheitlich angeschlagen und reumütig. „Das tut mir alles sehr leid. Ich bin kein krimineller Mensch und hätte nie gedacht, dass es so schlimm wird“, sagte er. Im Gefängnis wird der 35-Jährige seine Strafe nicht absitzen müssen: Die Kammer setzte den Haftbefehl gegen den Meerbuscher aus. Ausschlaggebend für die Möglichkeit des offenen Vollzugs war unter anderem der Einsatz zweier Jugendfreunde des Meerbuschers. Sie besorgten dem 35-Jährigen nicht nur einen Arbeitsvertrag in ihrem Unternehmen, sondern während einer Verhandlungspause auch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 7500 Euro.