Fluglärm: Antrag auf Lärmschutz eilt
Bewohner der Lärmschutzzonen müssen bis zum 7. Juli Ansprüche geltend machen. Wichtig ist das richtige Formular.
Meerbusch. Der Appell des Vorsitzenden der Initiative Bürger gegen Fluglärm (BgF) ist unmissverständlich: „Wer in der Lärmschutzzone des Flughafens wohnt, kann einen Antrag auf Lärmschutz stellen. Und auch diejenigen, deren Haus knapp außerhalb liegt, sollten das tun.“
Die Zeit drängt: Am 8. Juli 2009 wurde die Betriebsgenehmigung des Flughafens gültig, fünf Jahre später, also exakt am 7. Juli 2014, endet die offizielle Anspruchsfrist, nach der die Betroffenen Schallschutzmaßnahmen beantragen können. Darauf weist auch der Bürgerverein Lohausen in einer Broschüre hin, die im Büdericher Bürgerbüro ausliegt. „Der Lärmschutz muss erreicht werden“, sagt Lange. „Wie, das muss der Flughafen prüfen. Jeder, der keinen Antrag stellt, gibt sein Recht freiwillig aus der Hand.“
Geeignete Formulare stehen auf der Homepage der Fluglärmgegner zur Verfügung (siehe Kasten). Lange rät ausdrücklich davon ab, die Vordrucke des Flughafens zu nutzen. Diese zielten auf freiwillige Schallschutzmaßnahmen, und nicht etwa auf die Pflichten des Airports für passiven Lärmschutz zu sorgen, die sich aus der Betriebsgenehmigung ergeben. Die Leistungen des Flughafens seien kein Entgegenkommen, für das man dankbar sein müsse, sagt Lange. „Es ist das gute Recht der Menschen, einen solchen Antrag zu stellen.“
Adressiert werden die Schreiben an den Flughafen, eine Kopie ist nach Auffassung der BgF beim Landesverkehrsministerium richtig — und auch die Initiative selbst freut sich über ein Exemplar. „Erfüllt der Flughafen den Anspruch der Antragsteller nicht, haben wir noch bessere Chancen, gegen die angekündigte Expansion vorzugehen“, sagt Lange.
Gegen die neuen Erweiterungspläne haben sich bereits alle Ratsfraktionen ausgesprochen. „Wenn die Wünsche des Flughafens erfüllt werden, wird sich die Zahl der Flüge im Sommer um die Hälfte erhöhen. Teile von Meerbusch werden praktisch unbewohnbar, und wo es heute noch halbwegs erträglich ist, wird die Situation ungenießbar“, sagt Christoph Lange.