Gebühr für Abfallentsorgung sinkt
Stadt kalkuliert die Grundbesitzabgabe neu. Nicht alles wird teurer.
Meerbusch. Bei der Verabschiedung im Dezember wurden die neuen Grundbesitzabgaben festgezurrt. Die beinhalten Veränderungen im Bereich Grundsteuern, Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Abwasser- und Müllentsorgung.
Dass der Hebesatz für die Grundsteuer A angehoben wurde, trifft die Forst- und Landwirtschaft: Von 230 stieg der Satz auf 250 v.H. Der Hebesatz der Grundsteuer B bleibt unverändert bei 440 v.H.
Veränderungen zugunsten der Verbraucher gibt es im Bereich der Abfallentsorgungsgebühren: Die sinken durchweg. Für die 80 Liter Restabfalltonne werden in diesem Jahr 105 Euro (statt 114) fällig, die 120-Liter-Tonne kostet 152 Euro (minus 14 Euro).
Der Inhalt des Entsorgungspakets bleibt gleich: Eine Biotonne pro Grundstück ist kostenlos, es gibt sechs Gartenabfallabfuhren sowie 13 Elektroschrott- und Sperrgutsammlungen. Schadstoffe können im Schadstoffmobil, ebenso wie die übrigen Materialien aber auch auf dem neuen Wertstoffhof an der Berta-Benz-Straße im Neubaugebiet Strümper Busch abgegeben werden.
Während die Entsorgungsgebühren in diesem Jahr sinken, ergibt sich bei der Straßenreinigung ein uneinheitliches Bild. Hausbesitzer an Anliegerstraßen zahlen pro Veranlagungsmeter 4 Cent weniger, und auch die in Fußgängerzonen zahlen statt zuletzt 8,71 Euro in diesem Jahr 8,17 Euro. Mehr zahlen Hausbesitzer an Straßen mit innerörtlicher (statt 4,19 künftig 5,52 Euro) und überörtlicher (statt 4,07 künftig 5,43 Euro) Bedeutung.
Eine Kosteneinsparung ergibt sich bei der Schmutzwassergebühr, die nach der bezogenen Frischwassermenge kalkuliert wird: Sie sinkt von 2,14 Euro pro Kubikmeter auf aktuell 2,03 Euro/m³.
Während diese Umstellung per Gebührenbescheid gewissermaßen automatisch erfolgt, sollten sich Hausbesitzer bei der Stadt melden, sofern sich strukturelle Veränderungen ergeben haben. Das gilt beispielsweise für die Kalkulation der Niederschlagswassergebühr, die sich an der Größe der überbauten und versiegelten Fläche orientiert. Sollte die größer oder kleiner geworden sein, ergeben sich neue Beitragshöhen.