Finanzen in Meerbusch Neue Gebühren für Unterbringung

Meerbusch · Die aktuellen Schlüssel stammen von 1997. Meerbusch erhofft sich durch die neue Satzung Mehreinnahen von 30.000 Euro im Jahr.

 Frank Maatz hat der Politik die Gebührenordnung vorgelegt.

Frank Maatz hat der Politik die Gebührenordnung vorgelegt.

Foto: Hans-Juergen Bauer (hjba)

(dsch) „Satzung zur Unterbringung von Aussiedlern, Zuwanderern und ausländischen Flüchtlingen“ steht etwas sperrig über dem Entschluss, den der städtische Sozialausschuss gefasst hat. Konkret geht es um die Gelder, die die Stadt Meerbusch für Menschen erhebt, die in den städtischen Unterbringungseinrichtungen leben – diese Mittel kommen je nach Fall von Land oder Bund. Deren Berechnung stammt aus dem Jahr 1997 und ist vor dem Hintergrund der seit 2015 bestehenden Flüchtlingsbewegung und der aktuellen Ereignisse in der Ukraine nicht mehr zeitgemäß.

Deswegen sollen die Finanzen nun neu geregelt werden. Dabei wird die bestehende Satzung nicht überarbeitet, sondern aufgrund der massiv anderen Anforderungen eine gänzlich neue Version verabschiedet. Die wichtigste Neuerung ist, dass nun nicht mehr nach Quadratmeter je nach Standort ein unterschiedlicher Betrag abgerechnet wird, sondern für jede untergebrachte Person eine Kopfpauschale erhoben wird. Dies soll vor allem dazu beitragen, die Abrechnungen leichter handhabbar zu machen, auch, da sich in den vergangenen Jahren die Fluktuation der Bewohner der städtischen Unterkünfte stark erhöht hat.

Aktuell berechnete Kosten für alle Unterkünfte liegen inklusive Wartung, Personal und anderer Dienstleistungen bei 1 213670,42 Euro im Jahr, das entspricht nach der neuen Rechnung einer Gebühr von 187,29 Euro je Kopf und Monat. Diese Summe ist so ausgelegt, dass sie bei Vollauslastung kostendeckend wäre. Aktuell sind aber nur 59,26 Prozent der zur Verfügung stehenden Plätze belegt, das bedeutet, dass auch nur dieser Anteil der anfallenden Kosten gedeckt sind. Eine Vollauslastung ist aber weder möglich noch vorgesehen, erklärt Meerbuschs Erster Beigeordneter Frank Maatz. „Denn die Unterbringung richtet sich nach Ethnien, Geschlecht und Familie. Daher können wir nicht alle Räume füllen, sondern müssen im Blick behalten, wer, mit wem zusammen wohnt.“ Dennoch rechnet die Stadt durch die Neuordnung der Gebühren mit zusätzlichen Einnahmen von rund 30 000 Euro pro Jahr.

Bewusst nicht in die neue Satzung eingeflossen sind die sogenannten Fehlbelegungsabgaben. Denn immer wieder kommt es vor, dass auch Menschen in den Unterkünften leben, die eigentlich nicht auf sie angewiesen sind. Zwar muss, wer ausreichend Geld verdient, seinen Platz selbst zahlen, während er in anderen Fällen von den Ämtern übernommen wird. Maatz: „Grundsätzlich sind uns die zur Verfügung stehenden Versorgungsplätze wichtiger als das Geld, das wir einnehmen.“ Trotzdem sollen nur Menschen in den Unterkünften leben, die darauf angewiesen sind.

Die neue Gebührensatzung wurde vom Sozialausschuss einstimmig beschlossen und tritt zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft. Der Wortlaut ist im Bürgerinformationssystem der Stadt Meerbusch nachzulesen.