Geflüchtete aus der Ukraine in Düsseldorf Vermittlung von privaten Unterkünften per Plattform startet

Düsseldorf · Noch in diesen Tagen soll die Vermittlung privater Wohnungen für Menschen aus der Ukraine beginnen. Gesucht werden vor allem langfristige Lösungen. Auch die Registrierung der Geflüchteten soll nächste Woche starten.

In Bilk haben die Solidare Estate Group und Ikea 47 Appartements für geflüchtete Frauen mit Kindern aus der Ukraine eingerichtet.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine wird ausgeweitet: Die Stadt erwägt den Bau neuer Sammelunterkünfte und will noch in dieser Woche eine digitale Plattform für private Wohnungsanbieter freischalten. Warum bislang auf private Unterkünfte verzichtet wurde und wie das Prozedere für Anbieter aussieht – die Infos im Überblick.

Status quo

Mehr als 3300 Menschen sind bislang vor dem Krieg in der Ukraine nach Düsseldorf geflohen und wurden in einer Messehalle und in Hotels untergebracht. Schätzungsweise 1500 Geflüchtete sind zudem privat bei Freunden oder Familienangehörigen in der Landeshauptstadt untergekommen und haben sich noch nicht offiziell gemeldet – sie brauchen vorerst kein Visum, um sich in Deutschland aufzuhalten.

Wie geht es weiter?

Die Stadt erwägt, neue Unterkünfte für Geflüchtete zu bauen. Zudem soll noch Ende dieser Woche eine Plattform online gehen, über die auch Privatleute Wohnungen anbieten können, sagt Miriam Koch, Leiterin des Amts für Migration und Integration. Dabei gehe es explizit nicht um die erste Unterbringung und „Sofalösungen“, sondern um die langfristige Vermittlung von Wohnraum. Bislang hat die Stadt trotz zahlreicher Angebote noch keine privaten Unterkünfte vermittelt. Täglich müsste die Behörde mehrere Hundert Menschen unterbringen und auf andere Kommunen verteilen, sagt Miriam Koch. Das Zusammenbringen von privaten Anbietern und Geflüchteten sei vergleichsweise aufwendig und hatte darum Nachrang.

Registrierung

Ein weiteres organisatorisches Problem: Geflüchtete brauchen eine sogenannte Fiktionsbescheinigung, um etwa eine Wohnung anmieten oder einen Job annehmen zu können. Dafür muss die Stadt alle Personen mit biometrischen Fotos und Fingerabdrücken registrieren. Die Geräte hierfür standen bislang noch nicht zur Verfügung, sollen aber in den kommenden Tagen vom Land geliefert werden, sagt Koch. Städtische Mitarbeiter sollen dann den Umgang mit den sogenannten PIK-Stationen lernen. Innerhalb von fünf bis zehn Tagen könnten sie dann die 1600 Menschen, die derzeit in der Messehalle untergebracht sind, registrieren – dann folgt die Aufenthaltserlaubnis und die Geflüchteten können die Notunterkünfte verlassen.

Private Angebote

Unter der städtischen Mailadresse ukraine-hilfe@duesseldorf.de sind bereits fast 1000 Angebote und Anfragen gelandet. Ziehe man die Angebote ab, die nur vorübergehend sind oder nur ein Sofa anzubieten haben, blieben etwa 200 private Unterkünfte übrig, sagt Koch. Es gebe kostenfreie und mietgebundene Angebote. Sie alle sollen, sobald die Plattform online ist, erneut angeschrieben werden, um sich über ein Formular zu registrieren.

Plattform

Die digitale Plattform wird auf der Internetseite der Stadt zu finden sein. Dort müssen die Anbieter detaillierte Informationen zu den Unterkünften angeben: Handelt es sich um eine abgeschlossene Wohnung oder um ein Zimmer? Gibt es ein Bad und eine Küche? Ist die Wohnung barrierefrei? Sind Haustiere erlaubt? Die Zusammenführung von Geflüchteten und Anbietern sollen die Wohlfahrtsverbände übernehmen.

Überprüfung

Weit über 90 Prozent der Angebote sind seriös, schätzt Amtsleiterin Miriam Koch. Nach Erfahrungen aus der Flüchtlingsbewegung 2015 will die Stadt dennoch mobile Teams zu den Wohnungen schicken, die Angebot und Situation vor Ort vergleichen. So soll verhindert werden, dass etwa – wie vor sieben Jahren – eine Wohnung zeitgleich an mehrere Familien vermietet wird. Diese Aufgabe übernehmen Beschäftigte der Stadttochter D.Live, die ab nächster Woche starten könnten, sagt Koch. Vorrang sollen abgeschlossene Wohneinheiten haben, in denen eine langfristige Unterbringung möglich ist. Die Anbieter der Wohnungen werde das Amt nicht überprüfen – etwa mit einem Führungszeugnis. „Für die Vermittlung haben wir eine gewisse Verantwortung. Der Wohnraum muss so sein, wie er angegeben ist“, sagt Koch. „Aber die Geflüchteten bekommen eine Aufenthaltserlaubnis und können sich frei auf dem Wohnungsmarkt bewegen.“ Die Wohlfahrtsverbände sollen jedoch einige Wochen nach der Vermittlung nachfragen und kontrollieren.