Haus Wellen: Abriss steht nichts im Weg
Denkmalbehörde sieht Haus Wellen nicht als erhaltenswert an.
Langst-Kierst. Die Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege in Pulheim zum Denkmalwert der Gaststätte Wellen in Langst-Kierst fällt eindeutig aus: Die Gaststätte Wellen erfüllt die Kriterien nicht. Von Amts wegen werde kein Antrag auf Denkmalschutz gestellt. Das hat die zuständige Referentin Helmtrud Köhren-Jansen der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Meerbusch und dem Heimatkreis Lank mitgeteilt.
Vertreter des Denkmalamtes hätten sich vor Ort ein Bild gemacht, berichtet Meerbuschs Technischer Dezernent Just Gérard. Zwar wird „eine gewisse ortsgeschichtliche Bedeutung für Langst“ erkannt, doch ist die Liste der baulichen Veränderungen, die gegen den Denkmalwert sprechen, lang, sagt Gérard. Die neuen Fenster orientierten sich in Art und Größe nicht an den historischen Vorgängern, der Vorbau am Eingang sei nicht denkmalgerecht, der süd-östliche Giebel sei hinzugefügt worden und schließlich sei das Innere des Hauses „stark überformt“. „Die ursprüngliche innere Struktur ist durch Um- und Ergänzungsbauten nicht mehr erkennbar“, erläutert Gérard die Kritik der Denkmalpfleger.
Dass das Restaurant keinen Denkmalwert hat, ist nicht überraschend. Ziel des Heimatkreises war es, das Ensemble vor dem Deich bis einschließlich des gegenüberliegenden Düsseldorfer Rheinabschnitts als Denkmalbereich unter Schutz stellen zu lassen. Laut Gérard ist auch dieser Versuch gescheitert. „Das Ensemble wird nicht geschützt.“
Für das Ehepaar Wellen als Eigentümer der Immobilie und des Grundstücks sind das gute Nachrichten. Aus Altersgründen wollen Karl und Brigitta Wellen Ende des Jahres die Gaststätte schließen. Sie haben einen Abrissantrag gestellt, Wohnhäuser sollen auf dem Grundstück gebaut werden.
Nachdem „das wichtigste befürchtete Problem, der Denkmalschutz“ jetzt ausgeräumt sei, geht Just Gérard davon aus, „dass mit der Abrissgenehmigung kurzfristig zu rechnen ist“.
Entgegen der Ankündigung in der Sitzung Mitte Oktober steht das Thema zwar im nächsten Planungsausschuss am 19. November nicht auf der Tagesordnung, wird aber laut Géard behandelt. Möglich sei, dass der Investor, wie er es erbeten hat, die beabsichtigte Planung dort vorstellen könne.