Kamperweg: Nachbarn klagen

Baugenehmigung für Behindertenwohnheim erteilt.

Osterath. Mit Datum vom 9. September hat die Stadtverwaltung Meerbusch dem Bauunternehmer Sommer die Genehmigung für den Bau eines Behindertenwohnheims am Kamperweg 25 in Osterath erteilt. Die Stiftung Hephata will das Gebäude langfristig mieten, in dem zwölf Menschen mit Behinderung — vier sind auf den Rollstuhl angewiesen — wohnen werden.

Nachdem aus der Nachbarschaft am Kamperweg schon während der Planung des zweigliedrigen Hauses Bedenken geäußert wurden — zu groß, unpassend für die Umgebung — haben sich die Anwohner laut ihrem Sprecher Norbert Massing nun zur Klage entschlossen.

DIe Nachbarn sehen unter anderem „die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse der Heimbewohner“ verletzt. Es fehle eine attraktive Außenanlage zur individuellen Entfaltung und zur Freizeitgestaltung der Bewohner und ihrer Gäste, schreibt Massing im Namen der Nachbarschaft. Besonders enttäuscht seien die Anwohner darüber, dass ihr Gegenentwurf des neu zu schaffenden Behindertenwohnheims, der ein wesentlich großzügigeres Wohn- und Freizeitangebot für die Bewohner vorgesehen hatte, nicht aufgriffen wurde, so Massing. Das Konzept des Investors lasse keine ausreichende Gartennutzung zu.

Die Kritik wird in der Stiftung Hephata nicht geteilt. Die Wohnraumplanung sei zwischen dem Bauherrn, der Stiftung und dem Landschaftsverband als dem Kostenträger abgestimmt. „Bei einer Grundstücksgröße von mehr als 2800 Quadratmetern bietet sich für die zukünftigen Bewohner eine großzügige Gartenfläche“, sagt Dieter Kalesse, Pressesprecher der Stiftung Hephata. „Sollte es durch die Klage der Nachbarn zu einer eventuellen Bauverzögerung kommen, sind die Menschen mit Behinderung und deren Angehörige die Leidtragenden.“ Hephata hoffe darauf, dass sich nach anfänglichen Irritationen später ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis entwickeln werde, unterstreicht Kalesse.