Soziales in Meerbusch Höhere Pauschalen für Flüchtlingsunterkünfte führen nicht zur Kostendeckung
Meerbusch · Das Land zahlt den Kommunen pro Person und Monat nun 1013 Euro für die Unterbringung. Die Benutzungsgebühren hat die Stadt erhöht. Einen großen Teil der Kosten trägt sie selbst.
(stz) Die Stadt Meerbusch passt aufgrund gestiegener Kosten und einer veränderten Belegungssituation die Gebühren für die Nutzung von Flüchtlingsunterkünften an. Der Sozialausschuss stimmte den vorgeschlagenen Änderungen der Satzung durch die Verwaltung zu.
Die Maßnahme soll den finanziellen Herausforderungen Rechnung tragen, die durch die anhaltend hohen Zuweisungszahlen und die Schaffung neuer Unterkünfte entstanden sind. Mit der veränderten Berechnung der Gebühren erwartet die Stadt Mehrerträge in Höhe von 80 000 Euro. Damit steigt der Kostendeckengrad der Unterbringung.
In der neuen Gebührenordnung wird nun zwischen den unterschiedlichen Unterbringungsformen differenziert: Festbauten, Turnhallen (Stettiner Straße 23 und Neusser Feldweg 4a), Container (Kranenburger Straße 11 und Insterburger Straße) sowie die angemieteten Übergangswohnungen der GWG in Lank. Die günstigste Unterbringung bieten die fünf Festbauten der Stadt: Pro Platz und Monat betragen die Kosten dort aktuell 211,24 Euro bei einer sogenannten Sollbelegung von 534 Personen. In den Turnhallen liegen die Kosten pro Platz und Monat bei 374,31 Euro. Zugrunde gelegt wird eine Sollbelegung von 116 Personen. Die Unterbringung in Containern ist mit 635,28 Euro dagegen pro Platz und Monat deutlich teurer. Auf der Insterburger Straße in Osterath ist ein Grund für die hohen Kosten, dass die Stadt dort nicht nur die Miete für die Container zahlt, sondern auch das Grundstück gemietet hat.
Für die Nutzung der Unterkünfte zahlen Geflüchtete mit Arbeitseinkommen nur eine pauschale Gebühr an die Stadt.. Diese liegt bei einem Betrag von 187, 29 Euro.
Bei anerkannten Geflüchteten wie beispielsweise Personen, die aus dem ukrainischen Kriegsgebiet geflüchtet sind, werden die Benutzungsgebühren von dem Jobcenter übernommen. Zusätzlich zahlt das Land NRW an die Kommunen eine personenbezogene Pauschale für die Unterbringung der Geflüchteten. Dieser Betrag wurde vom Land rückwirkend zum 1. Januar 2024 erhöht. Die Stadt Meerbusch erhält nun 1013 Euro pro Person und Monat vom Land, zuvor waren es 875 Euro gewesen.
In den Unterlagen für den Sozialausschuss weist die Kalkulation etwa bei den Festbauten Einnahmen von mehr als 91 000 Euro aus. Für die zum Berechnungszeitpunkt 432 untergebrachten Personen müsste das Land knapp 529 000 Euro erstatten. Die Höhe der Kosten beziffert die Stadt bei dem Betrieb der Festbauten auf mehr als 1,35 Millionen Euro.
Insgesamt würden mit dem Pauschalen und den Benutzungsgebühren nur etwa 60 Prozent der Kosten gedeckt, die übrigen Kosten müsse die Stadt tragen, erklärte die Stadtverwaltung. Hinzu kämen dabei auch stark gestiegene Krankenkosten.