Hotel Weindorf: Schandfleck mitten in Osterath
Interessenten immerhin soll es geben: einen privaten Investor sowie einen Wirt, die das Projekt Gaststätte Weindorf als Duo verwirklichen wollen.
Osterath. Das Elend wächst mitten in Osterath: Das Hotel Weindorf gammelt vor sich hin. Im Hintergrund ist alles neu. Remise, Scheune und Schweizerhaus hat der Investor, die Projektentwicklungsgesellschaft Berchter & Drews, in modern zugeschnittene Wohnungen verwandelt, das Torhaus ebenso. Der historische Huysmannshof, 1496 erstmals erwähnt, hat sein Gesicht in den vergangenen Jahren massiv verändert.
Gelitten hat dabei unübersehbar das Hotel Weindorf — das Gesicht des Huysmannshofs zum Kirchplatz hin. Mit zerbrochenen Scheiben, Schäden an der Fassade und abblätternder Farbe verwahrlost das Denkmal in der Dorfmitte. Seit Jahren wartet es auf einen neuen Pächter.
„Mir liegt keine Absichtserklärung vor“, sagt der städtische Bauordnungsexperte Reinhard Lutum. „Ich weiß aber auch nicht, wie geschickt die Eigentümer suchen.“
Interessenten immerhin soll es geben: einen privaten Investor sowie einen Wirt, die das Projekt Gaststätte Weindorf als Duo verwirklichen wollen. Doch bisher ist man sich nicht handelseinig geworden.
Die Knackpunkte liegen auf der Hand: Die Gaststätte ist nicht behindertengerecht gebaut, die Toiletten im Obergeschoss wären für gehbehinderte Personen nicht erreichbar. Außerdem ist der Saal im Obergeschoss, in dem Osteraths große Feste stattfanden, auf etwa 100 Quadratmeter geschrumpft.
Eingeschränkt wird die Nutzung zudem durch die neuen Wohnungsnachbarn: Es könnte zwar eine Außengastronomie geben, aber nicht bis Mitternacht. Einvernehmen ist in einer großen Eigentümergemeinschaft nicht leicht zu erreichen. Ein Tagesbetrieb würde wohl das geringste Konfliktpotenzial bergen.
Unklar ist, wie lange die Untere Denkmalbehörde der Stadt Meerbusch dem Verfall zusieht, den man durchaus mit Ironie betrachten kann: „Irgendwann ist das Gebäude traumhaft grün überwuchert“, scherzt Lutum, um gleich darauf ernsthaft zu ergänzen: „Irgendwann müssen die Eigentümer tätig werden.“
Nach dem Denkmalschutzgesetz gebe es nicht nur eine Verpflichtung, das Gebäude zu erhalten, sondern auch, es zu nutzen. „Für die Bewohner und Passanten macht das Gebäude gar keinen guten Eindruck. Es ist eine schlechte Visitenkarte.“