Junge Männer schießen aus Wohnung heraus
Mit einer Softair-Waffe wurden die Schüsse an der Straße „Am Bach“ abgegeben.
Zwei junge Männer werden verdächtigt, am Sonntagabend in Lank-Latum vom Fenster eines Wohnhauses aus mit einer so genannten Softairwaffe geschossen zu haben. Wie die Polizei mitteilt, informierten zwei Jungen ihre Eltern gegen 18.45 Uhr, dass an der Straße „Am Bach“ Schüsse gefallen seien. Die Eltern alarmierten daraufhin die Polizei.
Nachbarn und Zeugen wiesen die Ordnungshüter auf eine Wohnung hin, in der sie auf den „jungen, erwachsenen Mieter“ und einen 15-Jährigen trafen. Der Ältere, heißt es, habe den Ermittlern zunächst drei Softairwaffen, eine Schreckschusspistole und dazugehörige Munition übergeben. Auf Anordnung eines Bereitschaftsrichters durchsuchten die Polizisten anschließend die Wohnräume.
Dabei fanden die Beamten eine weitere Softairwaffe. Alle Waffen wurden sichergestellt; die Kripo hat die Ermittlungen übernommen. „Die beiden jungen Männer müssen sich jetzt wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten“, sagt Polizeisprecherin Diane Drawe.
Zur Erklärung: Softairwaffen sind Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen. Spielzeug-Softairwaffen sind vom Waffengesetz ausgenommen, wenn die Bewegungsenergie der Geschosse unter 0,5 Joule liegt. „In der Öffentlichkeit dürfen Anscheinswaffen, also zum Beispiel solche Spielzeuge, die man optisch nicht von scharfen Waffen unterscheiden kann, nicht geführt werden“, betont Polizeisprecherun Drawe.
Der Erwerb und Besitz von so genannten Softairwaffen mit einer Geschoss-Bewegungsenergie bis 7,5 Joule seien ab 18 Jahren zwar erlaubt.
„Das Führen ist jedoch verboten und das Schießen mit diesen Waffen ist generell nur auf Schießständen oder in geschlossenen Räumen ohne Fenster erlaubt. „Denn selbst Spielzeuge zum Verschießen von Kunststoffkugeln können ernste Verletzungen hervorrufen“, sagt die Polizeisprecherin. Foto: Polizei