Klage über schmalen Fußweg
Bürgerbewegung In der Loh sammelt Unterschriften gegen die Lkw-Route.
Lank. Gut gemeint ist nicht gut gemacht, sagen die Mitstreiter der neuen Bürgerbewegung In der Loh. Was sie meinen: So genannte Bischofsmützen sollen die Fußgänger vor dem Betrieb auf der Fahrbahn im Gewerbegebiet schützen, doch den Geschützten bleibt dabei an manchen Stellen wenig Platz. Knapp 60 Zentimeter seien es stellenweise. „Durch die aufgebauten Fahrbahn-Begrenzer ist es unmöglich, den Bürgersteig mit einem Kinderwagen, Einkaufstüten oder einer Gehhilfe zu benutzen“, klagen Anwohner. Ihre Forderung: Die Fahrbahnbegrenzung muss weg — und die „sinnlose Umleitung“ ebenso.
Die Ausweisung der Route durchs Gewerbegebiet In der Loh als aufwändige Umgehung für Lastwagen hat den Protest hervorgerufen. Durchfahrende Lkw über 7,5-Tonnen, deren Ziel nicht in Lank-Latum liegt, sollten dadurch abgeschreckt und ausgesperrt werden. Der Hintergrund: Bisher wählten sie trotz eines Verbots den bequemen Weg von und zum Krefelder Hafen über die Uerdinger Straße. Darüber hatten sich die Anlieger dort lautstark beschwert. Polizeikontrollen fehlten, klagten sie.
Der Lösungsvorschlag der Verwaltung und Politik führte Lastwagen seitdem durchs Gewerbegebiet.
Ein nutzloses Instrument sei das, klagen die Loh-Bewohner, und „bisher ohne Erfolg, denn kaum ein Lkw folgt dem Durchfahrverbot auf der Uerdinger Straße“, sagen Ulrike Boldt und Rolf Heckmann als Sprecher der Bürgerbewegung.
Die Menschen In der Loh fühlen sich von der Politik vergessen. Schließlich sei ihre Straße nicht nur Gewerbegebiet. In den vier Mietshäusern leben 96 Parteien, 20 Familien in kleineren Ein- und Mehrfamilienhäusern. „Wir hatten noch nie einen vernünftigen Bürgersteig. Doch jetzt werden Fußgänger durch die Bischofsmützen auf die Straße gezwungen“, sagt Anwohner Paul Drexler.
Den Hinweis, die Fußgänger könnten die Straßenseite wechseln, halten Anwohner für weltfremd. „Wir haben auch Gehbehinderte, die täglich diesen Weg gehen. Sollen sie zweimal die Straße überqueren müssen? Außerdem ist der Bürgersteig auf der anderen Seite an manchen Stellen auch nur 78 Zentimeter breit“, betont Rolf Heckmann.