Kommissar von Korruptionsvorwurf freigesprochen
Düsseldorf. Ein 53-jähriger Kriminalkommissar aus Meerbusch ist am Dienstag vom Düsseldorfer Landgericht vom Vorwurf der Korruption freigesprochen worden. Der Verdacht habe sich nicht erhärten lassen, musste auch der Staatsanwalt einräumen, der den Freispruch selbst beantragt hatte.
Der Kommissar sollte einem Kapitalanlageberater (54) geheime Informationen aus dem Polizeicomputer verraten haben. Im Gegenzug habe er, so lautete der Vorwurf der Anklage, von dem Anlageberater mehr als 110 000 Euro meist in Form von verbilligten Aktien erhalten.
Die Verteidiger hatten beteuert, dass die Aktiengeschäfte unter Freunden mit den Abfragen im Polizeicomputer nichts zu tun gehabt hätten. Auch anderen Aktienkäufern seien solche vermeintlich günstigen Konditionen eingeräumt worden. Tatsächlich sei der Kurs in den Keller gegangen.
Nur der Freundschaft wegen habe der Anlageberater die Verluste ausgeglichen.